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1: Ja, davon gehe ich auch aus, denn der Verteidiger hatte ja auf Totschlag plädiert. Aber auch der Staatsanwalt wird wohl Revision im Falle des Mitangeklagten beantragen, denn er wollte eine Verurteilung wg. Beihilfe zum Mord und nicht nur Bewährung wg. unerlaubten Waffenbesitzes.