Mord aus Fremdenhass - Lebenslang für Alex W.

Dresden (dpa) - Höchststrafe für ein brutales Verbrechen aus Fremdenhass: Der Russlanddeutsche Alex W. muss den Mord an der Ägypterin Marwa El-Sherbini mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe büßen. Das Landgericht Dresden stellte in seinem Urteil zugleich die besondere Schwere der Schuld fest.

Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren praktisch ausgeschlossen. Das Motiv war «Ausländerhass, der sich wie ein roter Faden durch den Aufenthalt des Angeklagten in Deutschland zog», sagte die Vorsitzende Richterin Birgit Wiegand in der Urteilsbegründung.

Alex W. nahm das Urteil so auf, wie er auch die zurückliegenden Prozesstage verfolgt hatte: schweigend und reglos, mit einer Kapuze vermummt, den Blick stur auf die Tischplatte gerichtet. Die Angehörigen El-Sherbinis, die in dem Prozess als Nebenkläger aufgetreten waren, reagierten enttäuscht. Sie kritisierten, dass Alex W. wieder freikommen könne.

Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, der ägyptische Botschafter, der Bundesvorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, der Zentralrat der Muslime und die sächsische Regierung begrüßten dagegen den Schuldspruch. Auch die Staatsanwaltschaft zeigte sich zufrieden, sie hatte genau dieses Urteil gefordert. Die Nebenklage hatte ebenfalls auf die Höchststrafe plädiert. Die Verteidiger von Axel W. kündigten an, eine Revision zu prüfen. Sie hatten eine Verurteilung wegen Totschlags und versuchten Totschlags im Affekt erreichen wollen.

Richterin: «Er tötete aus Rache»

«Er tötete Marwa El-Sherbini nicht aus Furcht oder Angst, sondern aus Rache. Dabei hat er bewusst ihre Arglosigkeit und Wehrlosigkeit ausgenutzt», sagte die Richterin und sah damit wesentliche Merkmale eines Mordes erfüllt. Sie habe bei dem Angeklagten auch keine Reue erkannt. Während er sich selbst einer höheren Rasse zugehörig fühlte, habe Alex W. die Ägypterin als minderwertig angesehen. Eine Tat im Affekt schloss Wiegand aus. Sie bezeichnete Alex W. als voll schuldfähig - trotz seiner Ausmusterung aus der russischen Armee wegen einer psychischen Erkrankung. Ein entsprechendes Papier der russischen Generalstaatsanwaltschaft, auf das sich die Verteidigung berufen hatte, war erst kurz vor Prozessende aufgetaucht.

Der 28-Jährige war wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung angeklagt und in allen Punkten schuldig gesprochen war. Laut Urteil hatte er die schwangere Marwa El-Sherbini am 1. Juli während einer Verhandlung im Dresdner Landgericht erstochen und ihren Mann Elwy Ali Okaz schwer verletzt. Der Ehemann wurde danach irrtümlich von einem zu Hilfe eilenden Bundespolizisten angeschossen. Die Bluttat hatte sich vor den Augen des dreijährigen Sohnes des Paares abgespielt und in der arabischen Welt Bestürzung und Proteste ausgelöst.

Leben in Deutschland war für Alex W. «Multikultischeiße»

Alex W., der seit 2003 in Deutschland lebt, hatte in einer Erklärung seines Anwalts die Tat gestanden, das Motiv Fremdenhass aber bestritten. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm «Unbarmherzigkeit und Gefühllosigkeit anderen gegenüber» vorgeworfen. Diese stünden im Widerspruch zum Selbstmitleid des Russlanddeutschen. Er habe Marwa El-Sherbini «niedergemetzelt» und sei dabei «eiskalt wie ein Killer» vorgegangen.

Richterin Wiegand sagte weiter, nach seiner Aussiedlung habe Alex W. das Leben in Deutschland als «Multikultischeiße» empfunden. Er sei der Meinung gewesen, dass Ausländer ihm die Arbeit wegnehmen. In erster Linie habe er Muslime verachtet. «In seinen Augen waren sie alle Islamisten», sagte Wiegand. Dass er selbst anderer Herkunft sei, habe er verdrängt. Dass er ein perfekter Deutscher sein wollte, sei eine «utopische Vorstellung» gewesen. Die Hoffnung auf ein besseres Leben in Deutschland habe sich für den Spätaussiedler nicht erfüllt. Er sei immer nur als Russe betrachtet worden.

Alex W. muss auch für alle Schäden in Folge des Messerangriffs aufkommen. Die Richterin sagte, der 28-Jährige müsse den Eltern, dem Witwer, dem Bruder und dem dreijährigen Sohn der getöteten Ägypterin «alle materiellen und immateriellen Schäden ersetzen». Trotz der hohen Strafe betonte Wiegand ausdrücklich den Resozialisierungscharakter des deutschen Strafrechts und warnte vor einer Stigmatisierung aller Russlanddeutschen. Es gehe nicht nur um Rache und Vergeltung.

Richterin verteidigt Kollegen

Das Verbrechen an Marwa El-Sherbini geschah während eines Berufungsprozesses wegen Beleidigung. Wiegand verteidigte ihren Kollegen, der bei dem Prozess am 1. Juli auf Einlasskontrollen verzichtet hatte. «Es gab einfach keinen Anhaltspunkt, dass eine Gewalttat droht», sagte die Richterin. Die Bluttat geschah in dem Gericht, in dem nun auch der Prozess stattfand. Auch den Polizisten, der El-Sherbinis Mann verletzte, nahm sie in Schutz. Ihm Absicht zu unterstellen, entbehre jeder Grundlage.

Der arbeitslose Spätaussiedler hatte die 31-jährige Ägypterin im August 2008 auf einem Spielplatz wegen ihres Kopftuchs als «Islamistin» und Terroristin beschimpft. Sie hatte daraufhin einen Strafantrag gestellt.

Der Mordprozess am Dresdner Landgericht hatte am 26. Oktober unter schärfsten Sicherheitsvorkehrungen begonnen. In der ersten Prozesswoche war Alex W. ausgerastet. Er hatte mit den Füßen getrampelt und seinen Kopf auf die Tischplatte geschlagen und so eine Unterbrechung des Prozesses erzwungen. Danach zeigte er keine Regung mehr, auch das ihm zustehende letzte Wort nach den Plädoyers hatte er abgelehnt.

Prozesse / Kriminalität
11.11.2009 · 18:28 Uhr
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