Monopole im Fernwärmemarkt schränken Verbraucher ein
Intransparenz im Fernwärmesektor kommt Verbraucher nicht selten teuer zu stehen

Frankfurt am Main, 19.03.2018 (lifePR) - Verbraucher sind durch Monopolstellungen, intransparente und zu hohe Wärmekosten im Fernwärmesegment immer wieder benachteiligt. Dies macht eine Pressemitteilung der niedersächsischen Landeskartellbehörde aus Februar wiederholt deutlich: Die Behörde hat im Zeitraum von 2013 bis 2016 die Preisstrukturen von 27 Fernwärmeversorgern in 143 Netzgebieten untersucht. Sieben Fernwärmeversorger, die im Verdacht standen, missbräuchlich überhöhte Preise von ihren Kunden zu verlangen, wurden von der Kartellbehörde aufgefordert, die Höhe ihrer Preise zu rechtfertigen. Die Allianz Freie Wärme, ebenso wie Verbraucherschützer, kritisieren schon lange die monopolistischen Strukturen und die Intransparenz des Fernwärmesektors und fordern die Politik zum Handeln auf.

In Fernwärmeverträgen gefangen

Nach Ansicht der Allianz Freie Wärme hinken die Verbraucherschutzstandards im Fernwärmesektor dem allgemein üblichen Standard im Strom- und Gasmarkt hinterher. Die Allgemeinen Versorgungsbedingungen in der AVBFernwärmeV, mit denen die vertraglichen Beziehungen zwischen Wärmelieferanten und Kunden geregelt werden, stammen im Kern aus dem Jahr 1980. Dabei handelt es sich bei der Fernwärme durchaus um einen wachsenden, relevanten Markt. Rund 5,7 Millionen deutsche Haushalte (14 Prozent) werden mittlerweile mit Fernwärme versorgt. Praxisberichte der Verbraucherzentralen belegen, dass Preiserhöhungen durch die monopolistischen Strukturen zunehmend zu Verbraucherbeschwerden führen.

Schnell sind Hausbesitzer und Mieter in Anschluss- und Benutzungszwängen gefangen, die durch Fernwärmeverträge festgelegt sind. Diese Verträge beinhalten oftmals nicht nur lange Vertragslaufzeiten von mindestens 10 Jahren, sie schließen auch einen Anbieterwechsel bei Preiserhöhungen aus und verhindern die Nutzung anderer effizienter Wärmetechnologien.  Ohne marktwirtschaftlichen Wettbewerb und ohne Regulierung ist der Verbraucher den Preisforderungen und Konditionen des Fernwärmeanbieters ausgeliefert.  

Ausschluss effizienter Wärmetechnologien

„Verbraucher sind zu Recht verärgert über willkürliche Preiserhöhungen und vertragliche Einschränkungen bei der Wahl anderer Heizungstechniken. Meistens können sie sogar am Ende der Vertragslaufzeit nicht auf ein effizientes und günstigeres Heizsystem umsteigen“, gibt Allianz Freie Wärme-Sprecher Johannes Kaindlstorfer zu bedenken. Bereits in über 1.200 bekannten Fällen in deutschen Städten und Gemeinden ist die freie Wahl der Wärmeerzeugung für Bauherren und Hausbesitzer extrem eingeschränkt, beziehungsweise nicht möglich.

Kommunale Eingriffe in Neubaugebieten

Von den Kommunen werden vornehmlich in Neubaugebieten so genannte Anschluss- und Benutzungszwänge an Nah- und Fernwärmenetze ausgesprochen. „Die Allianz Freie Wärme empfiehlt künftigen Haus- und Immobilienbesitzern daher dringend, vor Vertragsabschluss die erlaubten Möglichkeiten der eigenen Wärmeerzeugung im Haus exakt zu prüfen“, so Kaindlstorfer. Denn ansonsten gehen die Nutzung effizienter Heizungstechniken sowie die vorteilhafte Flexibilität und Unabhängigkeit beim Energieeinkauf und bei der Energielagerung verloren. Ist der Grundstücks- oder Immobilienkaufvertrag erst einmal unterschrieben, sind die meist finanziell nachteiligen Auswirkungen kaum noch rückgängig zu machen.

Energetische und wirtschaftliche Vorteile einer individuellen Wärmeversorgung

Im Rahmen der Studie „Dezentrale vs. zentrale Wärmeversorgung im deutschen Wärmemarkt“ wurde festgestellt, dass individuelle Heizungstechniken beispielsweise mit
Öl-/Gasbrennwerttechnik, Holzpellets, Scheitholz, Strom und Solarthermie nicht nur verbraucherfreundlicher, sondern langfristig oft auch kostengünstiger sind. Die Studie hält fest, dass Nah- und Fernwärme nicht automatisch die beste Lösung sind, wenn es um eine wirtschaftliche, klima- und ressourcenschonende Wärmeversorgung in Städten und Gemeinden geht. „In vielen Fällen liegen die Bedingungen für einen wirtschaftlichen Betrieb der zentralen Wärmenetze nicht vor, weil zum Beispiel die erforderliche Wärmeabnahmedichte im Wohngebiet fehlt, und deshalb werden dann auch die Anschlusszwänge ausgesprochen“, berichtet Kaindlstorfer.
Energie & Umwelt
[lifepr.de] · 19.03.2018 · 14:00 Uhr
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