Berlin (dts) - Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) fordert, Bürgern und Betrieben erneut mehr Zeit für die Abgabe der Grundsteuererklärung einzuräumen. "Der Fiskus ist selbst nicht in der Lage, die komplizierten Grundsteuererklärungen fristgerecht abzugeben", sagte die MIT-Bundesvorsitzende ...

Kommentare

(13) Sonnenwende · 18. Januar 2023
(2) Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus mit Nebengebäuden und wie gesagt das war alles kein Problem. Ich an deiner Stelle würde beantworten, soweit das möglich ist und den Rest dem Finanzamt überlassen. Dass man dann gegebenenfalls Widerspruch einlegen muss ist ärgerlich, aber wohl nicht zu vermeiden. Hier in Bayern haben bis jetzt nur 20 % aller Eigentümer ihre Grundsteuererklärung abgegeben und das verstehe ich nicht. Da bleibe ich bei dem was ich vorhin gesagt habe: die wollen nicht.
(12) Sonnenwende · 18. Januar 2023
@11 okay, ich sehe ein, dass es Ausnahmen gibt wie du sie beschrieben hast. Das sind meiner Meinung nach aber Ausnahmen – mag sein dass es die im Osten aufgrund der vielen Veränderungen die da stattgefunden haben häufiger gibt als hier im Westen. Aber es geht ja nicht nur um Standard-EFH, meine Familie – die Grundsteuererklärungen hat alle meine Cousine gemacht – besitzt auch mehrere Mehrfamilienhäuser, die vermietet sind, wie das meiner Großtante, ich selbst wohne in einer (2)
(11) anddie · 18. Januar 2023
Auch ein schönes Beispiel aus dem Nachbarort. Da hat einer letztes Jahr im Frühjahr das Haus vom Opa abgerissen, um was neues zu bauen. Für die Erklärung muss er aber die Daten vom alten Haus angeben (weil Stichtag 1.1.22), die größtenteils nicht vorliegen, weil Opa tot. Und dann wenn der Feststellungsbescheid da ist Widerspruch einlegen und eine Neufeststellung beantragen. Umständlicher geht's nicht mehr. Das Ganze mag für Standard-EFH mit kleinem Garten funktionieren, für alles andere nicht.
(10) k510648 · 18. Januar 2023
wer die Erklärung bis jetzt nicht geschafft hat, schafft sie auch nicht bis zum eventuell nächsten Termin
(9) anddie · 18. Januar 2023
@8 : Für das Wohnhaus steht das ja auch drin. Aber nicht für die 3 Nebengebäude. Und das war bisher für die Grundsteuer auch nicht von Belang. Und wenn ich mich so umhöre, haben hier im Osten auf den Dörfern sehr viele solche Probleme mit alten Gebäuden und fehlenden Daten. Und wenn ich Daten habe (5 Bodenrichtwerte für 1 Grundstück), kann man sie nicht eintragen (weil da nur 2 Einträge vorgesehen sind)
(8) Sonnenwende · 18. Januar 2023
@7 ich versteh's einfach nicht. Bei jedem Besitzerwechsel gibt es einen notariell beurkundeten Kauf –, Schenkungs – oder Erbschaftsvertrag. Und in jedem dieser Verträge stehen alle für die Fragen des Finanzamts bei der Grundsteuererklärung nötigen Angaben drin. Selbst für die fast 120 Jahre alte Immobilie meiner Großtante, die diese bereits von ihren Eltern geerbt hatte und die an die Familie weiter vererbt wurde gibt es diese Unterlagen. Meine Cousine hatte da keine Probleme bei der Erklärung.
(7) anddie · 18. Januar 2023
@6 : geht leider nicht, da es ein Pflichtfeld ist. Und die wenig hilfreiche Antwort vom Finanzamt war: "sie sind gesetzlich verpflichtet, sämtliche Bauunterlagen aufzubewahren". Hilft aber bei mehreren Besitzwechseln wenig, wenn die Vorbesitzer nicht mehr leben. Das Feld mit den Freitextanmerkungen hat sein Zeichenlimit erreicht. Der letzte Satz lautet derzeit: "alle weiteren Anmerkungen werden per Post in einem gesondertem Schreiben mitgeteilt" (will das FA nur nicht, ist mir mittlerweile egal)
(6) Sonnenwende · 18. Januar 2023
@5 Dann gebe ich in der Eingabemaske "Daten nicht vorhanden" ein und schicke sie weg. Dannn ist das Ding wenigstens schon mal abgegeben. Ich halte das alles für reine Masche, weil die Leute sich schwertun mit so einer Abgabe. Lösungen gäbe es nämlich immer. Und ich wette, die meisten haben die Internetfragebögen bisher noch nicht einmal geöffnet geschweige denn, sie sich angeschaut.
(5) anddie · 18. Januar 2023
@2 : Hatte es gestern woanders schon ähnlich geschrieben. Du hast da vielleicht Glück, dass bei dir alle Daten vorlagen. Bei uns fehlt da so einiges. Und selbst das Bauamt kann uns nicht sagen, wann hier welches Gebäude gebaut wurde. Die haben keinerlei Daten vorliegen, die von vor 1990 sind. Und kostenpflichtig im Landesarchiv nachforschen lassen, finde ich dann eine Zumutung. Vor allem, wenn man mir vorher nicht mal sagen kann, ob da die Daten dann vorhanden sind und was mich das Ganze kostet.
(4) setto · 18. Januar 2023
@2 Bummler? Ich kenne genug, die sagen, wenn ich was vom Staat will lässt der sich ewig Zeit und ich soll es in (ursprünglich) kurzer Zeit machen? Never und ich kann es nachvollziehen. Dazu kommen noch ständige technische Schwierigkeiten bei der Erreichbarkeit des FA
(3) Sonnenwende · 18. Januar 2023
Ich verstehe es einfach nicht. Ich habe 2 Grundsteuererklärungen gemacht und fand sie total easy. Alle Informationen die ich brauchte, fanden sich in den jeweiligen Kaufverträgen. Und diese sollte man sowieso aufgehoben haben.
(2) tibi38 · 18. Januar 2023
der ganze Vorgang ist nur das Einsparen von EDV-Kosten im Staat. Der Bürger muss Informationen aus mehreren Schreiben von unterschiedlichen Ämtern in die Cloud eintragen. Was soll der Blödsinn? Ich hoffe, das sie hohe Strafen für die Bumler einführen
(1) Pontius · 18. Januar 2023
Im September hätten wir dann das Jahr (fast?) voll.
 
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