Düsseldorf, 15.11.2018 (lifePR) - Fußgänger, die bei Grün über die Straße gehen, müssen die Rechte von Radfahrern auf dem Radweg der gegenüberliegenden Seite beachten. Nach einem Unfall müssen sie ansonsten mithaften. In einem konkreten Fall ging eine Frau bei grüner Ampel über die Straße. Nachdem ...