Karlsruhe (dpa) - Den Mitgliedern der sächsischen Neonazi-Gruppe «Sturm 34» droht eine härtere Strafe. Der Bundesgerichtshof (BGH) sieht deutliche Indizien dafür, dass es sich bei der verbotenen Gruppierung um eine kriminelle Vereinigung handelt. Übergeordnete Ziele wie eine Weltanschauung oder eine ...