Mit nächtlichem Alkoholverbot gegen Saufgelage
Karlsruhe (dpa) - Saufende und grölende Jugendliche in der Nacht: Das ist vielen Stadtvätern ein Dorn im Auge. Baden-Württemberg hat jetzt als erstes Bundesland ein grundsätzliches Gesetz erreicht. Im März wurde ein Verbot des Alkoholverkaufs zwischen 22.00 und 5.00 Uhr erlassen, das aber sofort angefochten wurde. Jetzt erhielt die Landesregierung vom Bundesverfassungsgericht Recht. Die Sorge um das Allgemeinwohl und die Gesundheit sei wichtiger als Verkaufsargumente, so die Richter. Das Urteil könnte Folgen für andere Länder haben.