Münster (dpa) - Im Missbrauchsfall von Münster hat die Polizei die Gartenlaube abreißen lassen, die mutmaßlich als Tatort diente. «Wir haben aber nichts gefunden», sagte ein Polizeisprecher am Abend. Die Beamten suchten nach möglicherweise versteckten Datenträgern. «Wir wollten sichergehen, dass ...

Kommentare

(13) Mehlwurmle · 15. Juni 2020
Hoffentlich hat man trotzdem genug Beweise für eine Verurteilung gefunden.
(12) k33620 · 14. Juni 2020
Hoffe, die Kerle finden viele neue Freunde im Knast.
(11) bs-alf · 13. Juni 2020
Gute Entscheidung.
(10) k293295 · 13. Juni 2020
@: Beim BESCHULDIGTEN! Dass ICH ihn für den Täter halte, tut da NICHTS zur Sache. Es gibt noch nicht mal eine Anklage in dem Fall. Die Ermittlungen sind noch lange nicht abgeschlossen. Bis auf einen schweigen alle Beschuldigten, und das ist auch ihr gutes Recht. Ermittlungsarbeit ist ein verdammt hartes Brot, aber das ist die Gesellschaft den Opfern - die sie nicht verhindert hat - eben schuldig.
(9) Troll · 13. Juni 2020
@8 ok, finde ich zwar an sich nicht ok. Aber das wird beim Täter momentan sowieso das geringste Problem sein.
(8) k293295 · 13. Juni 2020
@7: Der richterliche(!) Beschluss über die Aufhebung der Unverletzlichkeit der Wohnung - landläufig "Durchsuchungsbefehl" genannt - muss diesen ABTRAG der Laube beinhalten und tut es auch. Nein, dafür gibts keine Entschädigung, wenn nix gefunden wird. Auch wenn bei Dir durchsucht wird, Dein Computer beschlagnahmt wird, und Du nach einem Jahr einen Haufen Elektronikschrott zurückkriegst, hast Du keinen Entschädigungsanspruch - weil: richterlich verfügt. Auch wenn Du unschuldig bist.
(7) Troll · 13. Juni 2020
Da hätte ich jetzt mal eine formale Frage zu der Sache. Die Laube wird abgerissen. Angenommen, man findet dort nichts weiter. Hätte da der Täter dann nicht sogar Anspruch auf Schadensersatz? Durchsuchung ist zulässig, aber ohne konkreten Hinweis, daß noch irgendwo etwas versteckt ist, mal alles abreißen? Hab so meine Zweifel, ob das zulässig ist. Aber vielleicht legt man ihm nahe, dem Abriß zuzustimmen, da sich das Mitwirken insgesamt strafmildernd auswirkt.
(6) k293295 · 13. Juni 2020
@4: Nein, das hat man in Lügde gemacht, das hat auch ein paar Leute ihren Job gekostet. Diesmal wird von Hand gearbeitet. "Abreißen" ist auch der falsche Ausdruck - Schande über die dpa dafür. Die Laube wird abgetragen, Stein für Stein, Wand für Wand, Dachziegel für Dachziegel. Und dann geht die Spurensicherung dran, nach DNA-Material zu suchen - auch auf Einrichtungsgegenständen. Ja, das wird teuer.
(5) slowhand · 13. Juni 2020
@4 Du hättest das natürlich anders und besser gemacht.
(4) Ramik · 13. Juni 2020
Vernichten von weiteren Spuren trifft es eher.
(3) Pontius · 13. Juni 2020
Wenigstens haben sie aus den Fehlern von Lügde gelernt.
(2) k293295 · 13. Juni 2020
@1: Ja, das ist der primäre Gedanke. Im Fall Lügde wurde diesbezüglich ja extrem gepfuscht, das will man diesmal vermeiden.
(1) Marc · 13. Juni 2020
Weshalb reißen die das Ding ab? Erwarten die in Zwischenräumen Verstecke?
 
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