Mainz/Berlin (dpa) - Bundesfamilienministerin Franziska Giffey will sich aus dem laufenden Rennen um den SPD-Vorsitz raushalten. Sie habe sich am Anfang des Bewerbungsprozesses entschieden, nicht anzutreten. «Und zum jetzigen Zeitpunkt des Verfahrens kann ich Ihnen sagen, werde ich auch bei dieser ...

Kommentare

(21) Pomponius · 31. Oktober 2019
@20: Du mußt nur eine gute Rampensau abgeben, dann kommt die Förderung (lat. Promotion) ganz von selbst und es wird dir irgendwo ein Dr.-Titel nachgeschmissen (Dr. h.c.). Und wenn Du alt genug bist, daß die Juroren sicher sind, daß Du keinen Unsinn mehr anstellst, dann bist Du ein Kandidat für den Karlspreis in Aachen (Aix-la-Chapelle).
(20) k408300 · 31. Oktober 2019
dabei ist der Medizin-Dr noch leicht - meist in 6 Monaten zu schaffen - der Ing-Dr. braucht 3-4 Jahre
(19) k293295 · 31. Oktober 2019
@18: Im Fach Medizin sind korrekte Dissertationen eigentlich unmöglich geworden. Dafür sind die Dissertationen zu inflationär. Von den drei Ärzten meiner Hausarztpraxis hat nur eine nen Dr.-Titel. Juckt mich aber nicht.
(18) Joywalle · 31. Oktober 2019
Eigentlich schade, denn bei den ganzen Chaoten, die da jetzt gehandelt werden, ist es fast unmöglich jemanden zu finden, der noch einigermaßen was taugt. Frau Giffey wäre allerdings so jemand, egal ob da irgendwelche Zitate nicht kenntlich gemacht worden sind. Für Dissertationsbetrug gibts noch viel üblerere Kandidaten, die eine war Kriegsministerin und will jetzt Obersquaw in Brüssel spielen.
(17) k293295 · 31. Oktober 2019
@16: Für den normalen LN gibts keine EV. Für die Diplom-Arbeit und die Dissertation aber schon. Ich verstehe @1 da nicht.
(16) tastenkoenig · 31. Oktober 2019
@15: #1 hat die Hausarbeit ins Spiel gebracht. Ich kenne das auch nicht.
(15) k293295 · 31. Oktober 2019
@11: Zwischen Semesterarbeiten und einer Dissertation ist ein Unterschied.
(14) flowII · 31. Oktober 2019
erstaunlich wieviele augenscheinlich eine erklaerung in ihrer akademischen laufbahn abgeben mussten, aber nicht mal zwei zeilen schreiben koennen ...
(13) k408300 · 31. Oktober 2019
niemand will den Job - ist ja auch Streß pur und ein Schleudersitz
(12) brooke · 31. Oktober 2019
Überschrift und Text gehen doch eher auseinander, aber nun gut.
(11) flowII · 31. Oktober 2019
also ich musste bei meinen semesterarbeiten keine eidesstattliche versicherung abgeben (bauing)
(10) k293295 · 30. Oktober 2019
Pardon, WER???
(9) setto · 30. Oktober 2019
Promibonus?? Auf jeden Fall eine Arbeit über eine reine Fiktion: " Ihre Arbeit verfasste sie zum Thema «Europas Weg zum Bürger " . Wäre das Thema: Europas Weg weg vom Bürger hätte der Realität eher entsprochen
(8) k140791 · 30. Oktober 2019
In paar Wochen ist Gras drüber gewachsen und das Gemauschel geht weiter. Im Prinzip ist das nur ein Abbild unserer derzeitigen Politik und Regierung.
(7) k173018 · 30. Oktober 2019
@4 Giffey selbst hat ihren Ministerposten vom Ausgang dieses Prüfungsverfahrens abhängig gemacht.
(6) Jewgenij · 30. Oktober 2019
Puh, na da ist die Fr. Dr. wieder rehabilitiert. Nur weiter so. Kein "zu Guttenberg Syndrom"? So muss man es machen....
(5) k432593 · 30. Oktober 2019
@4: Es ging mir nicht um den Ausbildungsgang eines Ministers, sondern darum, dass ich naiv (?) erwarte, dass eine der Schummlerei überführte Person meiner Meinung nach nicht ministrabel ist. Aus meiner Sicht sollte sie sich schamesrot ducken, von ihrem Posten zurück treten und für die Zukunft Ehrlichkeit geloben.
(4) Pomponius · 30. Oktober 2019
@3: Für ein Ministeramt gibt es keinen Ausbildungsgang. Auch ein Hauptschüler kann Minister werden.
(3) k432593 · 30. Oktober 2019
@1: Ich gebe dir vollkommen recht. Kann mich noch gut an lange Diskussionen mit meinem Prof erinnern, der meinte, sich an einen meiner Sätze in einer Erstsemester-Hausarbeit "von irgendwo anders her erinnern" zu können und mir daher den Schein verweigern wollte. Fakt ist also, Frau Giffey hat geschummelt (wissentlich oder unwissentlich), aber weil es nicht doll genug geschummelt war, darf sie Titel+Posten behalten. Für ein Ministeramt eine ziemlich dürftige Grundlage.
(2) Pomponius · 30. Oktober 2019
@1: Hier fehlt die Begründung: «Mit Blick auf die Dissertation im Ganzen sei quantitativ eine "Überhandnahme" im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes "nicht bejaht" worden.»
(1) Troll · 30. Oktober 2019
halte ich für eine falsche Entscheidung. Bei jeder sonst so popligen Hausarbeit muß man das sehr genau nehmen und in der Regel auch eine Eidesstattliche Versicherung abgeben, daß man die selbst angefertigt hat, nur die angegebenen Quellen verwendet hat, direkte und indirekte Zitate als solche gekennzeichnet hat. Und wehe, man hat da was nicht korrekt gemacht, wird es als Betrugsversuch gewertet. Und hier soll das auf einmal mit einer Rüge abgetan werden? Irgendwie komisch.
 
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