Lübeck (dpa) - Die Innenminister der Länder wollen den Abschiebestopp für das Bürgerkriegsland Syrien um zunächst weitere sechs Monate verlängern. Darauf hätten sich die Vertreter der SPD- und der Unionsminister verständigt, sagte Schleswig-Holsteins Ressortchef Hans-Joachim Grote (CDU) am ...

Kommentare

(35) Joywalle · 05. Dezember 2019
@34 Und wer Dir dafür Minus klickt, kann sich da auch gleich neue Tassen kaufen.
(34) gabrielefink · 05. Dezember 2019
Wer Menschen wegen Schwarzfahren in Kriegsgebiete abschieben will, wo Todesgefahr droht, der hat nicht alle Tassen im Schrank und sollte dringend seine moralische Gesinnung überdenken.
(33) Joywalle · 05. Dezember 2019
@31 BRAVO! Du hast es mit ganz wenigen Worten direkt auf den Punkt gebracht, während andere hier rumtexten und doch nicht klarkommen.
(31) tastenkoenig · 05. Dezember 2019
Es gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Abschiebung für Schwarzfahren ist alles, nur nicht verhältnismäßig.
(29) prov · 05. Dezember 2019
Ich glaube viele verstehen den Artikel nicht. Es geht um Asylanten welche in Deutschland straffällig geworden sind, und nicht um Touristen. Was hier einige aus dem Artikel machen ist Schwachsinn.
(28) k49782 · 05. Dezember 2019
@27 Was haben jetzt auch noch Großunternehmen und Aktienkonzerne mit dem Asylrecht zu tun? Und das braune Geeiere geht wieder los!
(27) Psychoholiker · 05. Dezember 2019
@24 Aber ich darf im Folgejahr die Kostenerhöhung für ein Ticket tragen, was durch Schwarzfahrer verursacht wurde. Und um auf den Kern zurückzukommen, wenn es um Straftäter geht. So darf ich als Normalverbraucher auch jeden Ladendiebstahl nach der jährlichen Inventur ausgleichen.
(24) k49782 · 05. Dezember 2019
@21 1. Was haben denn die Verkehrsgesellschaften mit dem Asylrecht des Bundes zu tun? 2. Es klaut niemand etwas, da der Wert erst durch die Bezahlung erbracht wird . Wer schwarz fährt, nimmt niemanden direkt etwas weg. Sondern er trägt bei der "Kostenbeteiligung" nicht bei. Das ist in etwas so, wie Du grillst zuhause, Deine Kameraden (du sollst es ja verstehen können) bringen was mit, und ein Kamerad nascht hier und da etwas, ohne am Anfang dabei gesehen zu werden.
(23) FichtenMoped · 05. Dezember 2019
Genau DAS ist das Problem mit den Rechten. Sie differenzieren Menschen auf Grund von, meist willkürlich gewählten, Merkmalen. Daraus werden dann unterschiedliche Behandlungen abgeleitet und dienen als Rechtfertigung. Sie halten das vor allem grundsätzlich(!) für richtig. Ich halte es für sehr schwer, Licht in diese dunkle, tief verwurzelte Denkweise zu bringen.
(22) Joywalle · 05. Dezember 2019
@21 Deine Frage schießt genau so am Thema vorbei, wie manche Deiner Argumentationen der letzten 60 Minuten.
(21) Psychoholiker · 05. Dezember 2019
@16 Wenn Du es für dummes Zeug hältst, dann dürfen Deine Gäste Dich auch um 10 Euronen beklauen?
(20) Hannah · 05. Dezember 2019
@19: Nein, geht es nicht. Alles sind Menschen. Grundgesetz: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich". Also darf man da eben NICHT unterscheiden. Du beweist gerade, dass du das Grundgesetz für nicht allzu wichtig hältst. Sozusagen "kann man je nach Situation beachten oder auch nicht".
(19) Psychoholiker · 05. Dezember 2019
@18 Es geht immer noch um Asylanten und nicht um Touristen!!!
(18) Hannah · 05. Dezember 2019
@14: Also wenn ein Tourist wegen Schwarzfahren angeklagt wird, soll er weniger streng bestraft werden, weil er ja bald wieder geht und weil er Geld bringt? Ebenfalls interessante These.Erklär sie mal dem Dortmunder, der in Hamburg aus Versehen schwarzgefahren ist.
(17) Psychoholiker · 05. Dezember 2019
@14 Flüchtlinge bitten um Unterstützung und Hilfe. Touristen nicht!!! Und ich denke, da kann man schon verlangen, daß sich die Gäste an die Regeln halten, wie es von jedem von uns verlangt wird.
(16) Joywalle · 05. Dezember 2019
@10@13 Tut das eigentlich weh, in kurzer Zeit so viel dummes Zeug von sich zu geben?
(15) deBlocki · 05. Dezember 2019
@14 Touristen gehen in der Regel nach einem kurzen Zeitraum wieder. Alleine das ist ein Grund zur Unterscheidung. Und sie bringen in der Regel auch Geld ins Land und wollen sich ihren Aufenthalt nicht noch bezahlen lassen.
(14) Hannah · 05. Dezember 2019
@13: Menschen muss etwas eingetrichtert werden. Interessante Wortwahl. Warum eigentlich unterscheidest du zwischen Flüchtlingen (also Menschen) und Touristen (auch Menschen)? Ich erinnere an das Grundgesetz. "Art 3. (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich". Oder findest du dieses Gesetz nicht richtig?
(13) Psychoholiker · 05. Dezember 2019
@12 Es geht in diesem Fall um Asylanten und nicht um Touristen. Wenn ein Asylant von den hiesigen Gepflogenheiten keine Ahnung hat, dann gibt es viele Anlaufstellen und hilfreichen Sozialarbeitern die ihnen zur Seite stehen. Und um sich an die Regeln zu halten, ist doch eine Art von Grundwert, die sie bestimmt als erstes eingetrichtert bekommen. Oder ist in deren Heimatland das Schwarzfahren legal?
(12) Hannah · 05. Dezember 2019
@7: Hast du eine Ahnung, wie viele Touristen (nicht Flüchtlinge) versehentlich schwarzfahren? Falsches Ticket gekauft, weil undurchsichtige Tarifzonen. Oder altes (früher gekauftes) Ticket benutzt und die Tarife wurden inzwischen erhöht. Das machen die Leute sicher nicht mit Absicht. Genauso viel Wohlwollen sollte man also beim Schwarzfahren von Flüchtlingen auch zugrunde legen. Abschiebung bei einem solchen Fehler wäre mMn eine extrem zu hohe Strafe. Immerhin kann das eine Todesstrafe sein.
(10) Psychoholiker · 05. Dezember 2019
@8 Wer hier um Asyl und damit um Hilfe bittet, soll sich an die Regeln halten wie alle anderen auch. Wer die Gastfreundschaft mißbraucht, hat hier nichts verloren. Ich vergleiche es mal mit einem Besuch bei mir zuhause. Gebe ich einem Gast Hausverbot, wenn er mich um 10 Euro beklaut oder erst wenn es 100 Euro sind? Wer sich nicht anpassen kann, sollte die Koffer erst gar nicht auspacken.
(8) Joywalle · 05. Dezember 2019
@6 Ich bin da fast Deiner Meinung, allerdings ist hierzulande Schwarzfahren bereits eine Straftat und wird vor Gericht nach Strafprozeßordnung behandelt. Aber Du meintest sicher, dass man das nicht einfach pauschalisieren soll und genauer hinwesehen soll, um was für ein Vergehen es sich handelt, ob es ein Einzelfall oder Wiederholungsfall ist. Da wäre ich voll bei Dir...es ist in der Überschrift ja auch von schweren Taten die Rede.
(7) Psychoholiker · 05. Dezember 2019
@6 Warum sollte man das Schwarzfahren zu einer Bagatelle machen?
(6) Dackelmann · 05. Dezember 2019
Man sollte alle gefährlichen Straftäter abschieben egal aus welchem Land sie stammen. Man sollte aber schon unterschiede machen da hier in Deutschland schon schwarzfahren eine Straftat ist..
(4) prov · 05. Dezember 2019
Nicht nur schwere Straftäter, sondern alle müssen abgeschoben werden.
(3) k97262 · 05. Dezember 2019
"Aber der Wille ist da", ha-ha! Wir wollten es ja, aber es ging leider nicht, so ähnlich dann...
(2) deBlocki · 05. Dezember 2019
@1 Richtig. Aber dann bitte nicht zwischen schweren und leichten Straftaten unterscheiden. Wer sich nicht benimmt (egal, ob Raub, Belästigung etc.), dem kann es in der Heimat nicht schlecht genug gehen.
(1) bobbygismo · 05. Dezember 2019
wer sich hier nicht benimmt soll zurück, egal wie dort die lage ist
 
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