Millionenstrafe für FDP wegen Möllemann-Affäre
Dies teilte Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) nach jahrelanger Prüfung in Berlin mit. Die FDP zeigte sich überrascht über die Höhe der Sanktionen und will rechtliche Mittel prüfen. Nach Ansicht von Schatzmeister Hermann Otto Solms bleibt die Finanzierung des FDP-Wahlkampfs gesichert. Union und Grüne forderten die FDP auf, die Sanktionen zu akzeptieren.
Es ist ist die zweithöchste Strafe, die die Bundestagsverwaltung je gegen eine Partei verhängt hat. Darüber lagen nur die knapp 21 Millionen Euro für die «Schwarzgeld-Affäre» der hessischen CDU.
Nach Feststellung der Parlamentsverwaltung hat Möllemann als damaliger NRW-FDP-Chef zwischen 1996 und 2002 illegal gestückelte und verschleierte Geldbeträge in die FDP-Kassen geschleust. Bis heute ist nicht bekannt, woher das Geld stammte. Möllemann starb am 5. Juni 2003 bei einem Fallschirmsprung. Ob es Selbstmord war, konnte nicht abschließend geklärt werden.
Die FDP hat nun einen Monat Zeit, juristische Schritte beim Berliner Verwaltungsgericht einzulegen. Rund 837 000 Euro, die die Freien Demokraten im Vorgriff auf die Strafe beim Bundestag hinterlegt hatten, werden einbehalten.
Laut Lammert waren die Zahlungen in der Möllemann-Ära ein Verstoß gegen das Verbot zur Annahme von Spenden, deren Herkunft nicht feststeht. Solche Delikte werden mit dem Dreifachen des eingenommenen Spendenbetrags geahndet. Daraus ergibt sich im Strafbescheid die Summe von rund 2,35 Millionen Euro. Weitere 1,1 Millionen entfallen auf nicht veröffentlichte Spenden für Wahlkampf-Plakate und Anzeigen. Solche Verstöße gegen das Publizitätsgebot haben Sanktionen in Höhe des Zweifachen der in den Rechenschaftsberichten der Parteien fehlenden Angaben zur Folge. Die lange Bearbeitungszeit lag nach Lammerts Angaben im Rahmen vergleichbarer Fälle.