@5 wir müssen hier nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Immerhin hat diese Dame dazu aufgerufen sie zu bestechen. Ein Beamter hat im Übrigen immer noch dem Staat zu dienen, nicht andersherum.
@4 und ihnen streichen wir dann die Rente wenn sie zu schnell fahren? Ich gehe davon aus das die Pension gestrichen wird. Dafür muss sie die Behörde natürlich bei der Rentenversicherung nachversichern. Das wird unter Umständen sogar noch teurer.
@1 Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung und als solche anzunehmen.
Dem "Diszi" steht aber trotzdem nichts im Wege, da für die Eröffnung des Disziplinarverfahrens der Tatzeitpunkt und nicht das Eröffnungsdatum ausschlaggebend ist.
Die Kündigung der Beamtin gehört nicht angenommen und dafür ein Diszi eingeleitet. Soweit ich weiß behält sie nämlich bei eigener Kündigung ihre Pensionsansprüche die ihr bei einem Diszi wohl aberkannt würden.