Berlin - Die Bundesregierung unterstützt offenbar in Internetportal, das abgelehnten Asylbewerbern Anleitungen zur Umgehung ihrer Abschiebung anbietet. Wie die "Bild" (Freitagausgabe) meldet, förderte die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Reem Alabali-Radovan (SPD), das Projekt im Jahr ...

Kommentare

(12) tchipmunk · 13. September um 16:50
@8 Sag mal gehts noch? Du übertreibst wieder völlig. Ich habe die Rechtslage im Kommentar 3 sachlich und im Prinzip relativ neutral wiedergegeben und Du kommst hier gleich mit "brutal, rechts, menschenfeindlich und Verschwörungstheorien". Reicht jetzt auch mal langsam.
(11) Sonnenwende · 13. September um 14:09
@9 Dein Vorschlag ist menschenunwürdig und in seiner verrohten Grausamkeit entsetzlich. @10 volle Zustimmung.
(10) Pontius · 13. September um 14:06
Ja klar, traumatisieren wir einfach Kinder weiter, Hauptsache abschieben... Leider waren hier einige beim Thema Menschlichkeit mal wieder Kreide holen und dann noch für sich selbst Toleranz einfordern.
(9) Devil-Inside · 13. September um 13:50
@7: Nun, man kann das so und so sehen. Aber: Man könnte auch sagen: Minderjährige können durchaus separat abgeschoben werden vom Rest der Familie, denn dafür gibts z.B. Jugendamt, um sich um Minderjährige zu kümmern. Wenn das Kind also aufgefunden werden sollte, kanns nachgeschickt werden. Fertig.
(8) Sonnenwende · 13. September um 13:11
(2) in der Absicht der Aufklärung über die Rechtslage geschrieben wurde und nicht um unter der Hand verklausuliert Tipps zu geben wie @3 mit seinem Hang zu Verschwörungstheorien mal wieder unterstellt. Fazit: die rechten Menschenfeinde haben mal wieder was gefunden, womit sie einen Hype mit jeder Menge falschen Infos produzieren können. Und das Brutale daran ist, dass das erst mal läuft, weil viele das unkritisch aufgreifen. Sieht man ja auch hier um noch mal auf @3 zu verweisen
(7) Sonnenwende · 13. September um 13:11
@5 Lt. deinem Link steht auf Handbook Germany: „Bitte beachten Sie: Eltern dürfen nur zusammen mit ihren Kindern abgeschoben werden. Wenn ein minderjähriges Kind zum Zeitpunkt der Abschiebung nicht auffindbar ist, darf die restliche Familie nicht ohne das Kind abgeschoben werden.“ Jeder, absolut jeder Mensch ob nun deutsch oder nicht, würde diesen Satz genau so interpretieren, dass man ja nur sein Kind verstecken muss… Andererseits bin ich der festen Überzeugung, dass dieser Satz tatsächlich (2)
(6) Chris1986 · 13. September um 12:31
Wofür genau benötigt so eine Webseite >1 Million Euro in 2 Jahren? Bezahlt mir eigentlich der Staat demnächst den Steuerberater, damit der möglichst viel Geld vor dem Staat rettet?
(5) thrasea · 13. September um 08:32
@4 Meine Güte, bist du schon so weit abgedreh, dass du der BLÖD und Apollo News mehr glaubst? Alles, was Correctiv hier schreibt, ist mit Quellen belegt. @3 Es wird nicht extra auf Lücken hingewiesen, sondern die Rechtslage wird beschrieben. Um bei dem konkreten Beispiel des Artikels zu bleiben: Was bedeutet eine Lücke im Gesetz schließen hier? Sollen Eltern zukünftig ohne ihre Kinder abgeschoben werden und Kinder alleine zurückbleiben?
(4) GeorgeCostanza · 13. September um 08:22
@2 Quelle: Correctiv. Merkste?
(3) tchipmunk · 13. September um 07:35
In der derzeitigen Rechtslage ist es möglich, dass man mit geringen Mitteln (manche sagen Tricks) eine drohende Abschiebung verhindern kann, und zwar legal, weil die Rechtslage es zulässt. Das heisst, man sollte darüber ernsthaft nachdenken, die Gesetze in dem Bereich zu verbessern. Für das hier in Rede stehende und mit Steuergeld geförderte Internetportal muss man anmerken, dass auf die Lücken im Gesetz, wenn auch verklausuliert, extra hingewiesen wird, was eine kontraproduktive Wirkung hat.
(2) thrasea · 13. September um 07:06
Großer Blödsinn! Wer mehr wissen möchte: <link>
(1) Devil-Inside · 13. September um 06:58
Dann sollte diese Frau Reem Alabali-Radovan (SPD) ganz schnell ihren Posten räumen müssen! Wir sollten prüfen, ob sie nicht sogar dazu beigetragen hat, dass gesuchet Straftäter nun noch immer im Land sind und weiterhin Straftaten begehen. Dann ist sie doch möglicherweise mitschuldig. Auf die Anklagebank mit der.
 
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