Mietwagen im Ausland: So vermeiden Reisende Ärger
ARAG Experten geben Tipps zu Buchung, Versicherung und Fahrzeugrückgabe

16. Juni 2026, 09:04 Uhr · Quelle: LifePR
ARAG Experten erklären, wie Reisende bei Buchung, Übernahme und Rückgabe eines Mietwagens im Ausland unnötige Kosten vermeiden.

Düsseldorf, 16.06.2026 (lifePR) - Spontan zum versteckten Strand, ins Bergdorf abseits der Touristenpfade oder einfach bequem vom Flughafen ins Hotel: Auch im Urlaub ermöglicht das Auto maximale Flexibilität. Doch zwischen Buchung, Fahrzeugübernahme und Rückgabe lauern immer wieder Missverständnisse, Zusatzkosten und vertragliche Fallstricke. Wer vorab auf einige Punkte achtet, kann unangenehme Überraschungen vermeiden und die Reise deutlich mehr genießen. Die ARAG Experten mit einem Überblick.

Der günstigste Preis ist nicht immer das beste Angebot
Wer einen Mietwagen bucht, schaut meist zuerst auf den Preis. Doch ein besonders günstiges Angebot ist nicht automatisch ein gutes Angebot. Häufig fehlen in vermeintlichen Schnäppchen wichtige Leistungen, etwa ein ausreichender Versicherungsschutz oder faire Tankregelungen.

Daher raten die ARAG Experten genau zu prüfen, welche Leistungen im Mietpreis enthalten sind. Besonders wichtig ist ein umfassender Haftpflichtschutz mit ausreichend hoher Deckungssumme. Idealerweise beträgt sie mindestens 10 Millionen Euro pauschal oder ist unbegrenzt. Auch eine Vollkaskoversicherung ohne oder mit möglichst geringer Selbstbeteiligung kann sinnvoll sein. Ein Blick auf die Vertragsbedingungen lohnt sich ebenfalls: Zusatzkosten für junge Fahrer, Gebühren für Grenzübertritte oder eingeschränkte Kilometerleistungen sind keine Seltenheit.

Auch die Frage, wo gebucht wird, kann eine Rolle spielen: Wer von zu Hause aus reserviert, kann Angebote besser vergleichen. Wer erst am Urlaubsort bucht, muss sich unter Umständen mit Verträgen in fremder Sprache auseinandersetzen.

Bei der Fahrzeugübernahme genau hinsehen
Nach einer langen Reise möchten viele Urlauber möglichst schnell losfahren. Genau das nutzen manche Vermieter aus: Der Vertrag wird rasch abgewickelt und Vorschäden am Fahrzeug werden nur oberflächlich dokumentiert. Später kann das teuer werden, weil Kratzer oder Dellen dem aktuellen Mieter angelastet werden.

Deshalb sollten Urlauber das Fahrzeug vor Fahrtantritt gründlich kontrollieren. Schäden an Lack, Felgen, Scheiben oder Innenraum sollten dokumentiert und vom Vermieter bestätigt werden. Fotos oder Videos mit Zeitstempel schaffen zusätzliche Sicherheit. Zudem raten die ARAG Experten, den Tankstand zu notieren und zu prüfen, ob eine Pflichtausstattung vorhanden ist. Dazu zählen je nach Land etwa Warndreieck, Warnwesten oder sogar ein Feuerlöscher.

Ebenso wichtig ist die Kreditkarte: Einige Anbieter blockieren eine Kaution in erheblicher Höhe. Urlauber sollten vorab prüfen, ob das Kartenlimit ausreicht und ob die Karte auf den Namen des Fahrers ausgestellt ist. Andernfalls kann die Fahrzeugübergabe scheitern. Gut zu wissen: Manche Anbieter verweigern Debitkarten und akzeptieren nur „echte“ Kreditkarten für eine Buchung.

Versicherungsschutz im Ausland genau prüfen
Ein zentraler Punkt beim Mietwagen im Ausland ist der Versicherungsschutz. Dabei warnen die ARAG Experten, dass die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung in manchen Ländern deutlich niedriger als in Deutschland ist. Kommt es zu einem Unfall, kann das finanzielle Folgen haben. Sinnvoll ist daher eine zusätzliche Haftpflichtdeckung mit ausreichend hoher Versicherungssumme.

Auch bei der Vollkaskoversicherung lohnt ein genauer Blick: Manche Policen schließen häufig vorkommende Schäden aus, beispielsweise an Reifen, Glas, Dach oder Unterboden. Wer den Mietwagen über die Kreditkarte oder ein Reiseportal bucht, sollte außerdem prüfen, ob dort enthaltene Versicherungen tatsächlich greifen und welche Bedingungen gelten. Nicht jede Versicherung ersetzt automatisch jeden Schaden.

Eine Lösung könnte die sogenannte Mallorca-Police sein, die – anders als der Name vermuten lässt – nicht nur für Mallorca gilt. Sie hebt die Deckungssumme der Kfz-Haftpflichtversicherung auf die in Deutschland gesetzlich geltende Mindestdeckungssumme an. Je Schadensfall liegt diese bei Personenschäden bei 7,5 Millionen Euro und bei Sachschäden bei 1,22 Millionen Euro. Oft ist diese Police bereits in bestehenden Kfz- oder sogar privaten Haftpflichtversicherungen enthalten.

Zusatzangebote vor Ort kritisch prüfen
Viele Urlauber kennen die Situation: Am Schalter wird plötzlich Druck gemacht, eine zusätzliche Versicherung abzuschließen. Oder es werden kostenpflichtige Extras verkauft, die Reisende gar nicht brauchen. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass keine weiteren Policen notwendig sind, wenn man bereits einen ausreichenden Versicherungsschutz gebucht hat. Und auch Zusatzleistungen wie Navigationsgeräte, Kindersitze oder Mobilfunkpakete sind vor Ort oft deutlich teurer als bei einer Buchung vorab.

Im Schadensfall Ruhe bewahren
Kommt es im Urlaub zu einem Unfall oder Schaden am Mietwagen, ist schnelles und besonnenes Handeln gefragt. Zunächst sollte der Vermieter informiert und, falls erforderlich, die Polizei hinzugezogen werden. Das gilt insbesondere bei Unfällen mit anderen Beteiligten oder wenn Fremdschäden entstanden sind.

Die ARAG Experten raten Urlaubern, den Schaden zu dokumentieren und alle Unterlagen sorgfältig aufzubewahren. Dazu gehören Fotos, Polizeiberichte und Schriftverkehr mit dem Autovermieter. Wichtig ist außerdem, keine Schuldanerkenntnisse zu unterschreiben.

Wichtig bei der Rückgabe
Nach der Rückgabe empfiehlt es sich, ein Rückgabeprotokoll erstellen zu lassen. So lässt sich später nachweisen, in welchem Zustand das Fahrzeug abgegeben wurde. Ohne ein solches Protokoll kann es schwierig werden, unberechtigte Forderungen abzuwehren.

Übrigens: In Deutschland gilt, dass die Autovermietung beweisen muss, dass ein Mietwagen, der beschädigt zurückgegeben wird, bei der Anmietung ohne Schäden übergeben wurde. Eine Beweiserleichterung gibt es laut ARAG Experten hierzulande nicht (Landgericht Lübeck, Az.: 6 O 82/23).

Mit dem Mietwagen aus Deutschland ins Ausland fahren
Wer den Mietwagen bereits in Deutschland übernimmt und damit ins Ausland startet, sollte vorab klären, ob Fahrten über die Grenze überhaupt erlaubt sind. Nicht jeder Mietvertrag schließt Auslandsreisen automatisch ein. Laut ARAG Experten sind oft bestimmte Länder ausgeschlossen oder nur gegen Aufpreis gestattet. Wichtig ist auch, dass der Versicherungsschutz im Reiseland gilt und keine Einschränkungen vorsieht. Gerade bei Fahrten in Länder außerhalb der Europäischen Union können zusätzliche Genehmigungen oder Versicherungen erforderlich sein.

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Verbraucher & Recht / Mietwagen / Auslandsreise / Kfz-Versicherung / Haftpflichtversicherung / Vollkaskoversicherung / Mallorca-Police
[lifepr.de] · 16.06.2026 · 09:04 Uhr
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