Berlin - Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßt das Urteil des Bundesgerichtshofs, nach dem Mieter ihre Wohnung nicht gewinnbringend untervermieten dürfen. "Der Bundesgerichtshof hat heute unmissverständlich klargestellt: Untervermietung und Möblierung dürfen nicht zur Umgehung der Mietpreisbremse […] mehr

Kommentare

12Axiom28. Januar um 21:51
Die Frage lautet: Hat der Untervermieter denn wirklich Gewinn gemacht? Wenn ich 60.000 Hausrat auf 10 Jahre Nutzungsdauer verteile, dann habe ich eine monatliche Abschreibung von 500 €. Immerhin wurde die Wohnung möbliert untervermietet. Also ich komme nicht wirklich auf einen Gewinn, den der Untervermieter gemacht haben soll.
11Pontius28. Januar um 19:25
Na da bin gespannt, wie sie das Umsetzen werden - und was der Lobbyverband der Vermietenden versucht reinzuschreiben.
10eubbw28. Januar um 19:23
@9 Ich kenne 2 in Münster, sie haben selbst Wohnungen gemietet und bieten sie an, sind also nicht die Eigentümer der Wohnungen, haben aber offiziell die Erlaubnis zur Untervermietung im Mietvertrag stehen.
9Sonnenwende28. Januar um 19:17
@8 Dabei handelt es sich i.d.R. nicht um Untervermietung durch einen Mieter und 2. soll dagegen ja jetzt auch etwas unternommen werden.
8eubbw28. Januar um 19:14
@6 , @7 Mit Air bnb verdienen sie bei wochenweise noch mehr.
7Sonnenwende28. Januar um 19:08
@6 Och du bist schon ganz richtig und gut, finde ich, der Mieter ist wohl eher zu schlimm für diese Welt - drum bekam er ja auch Grenzen gesetzt. Ich kann da auch nur den Kopf schütteln und frage mich schon, was sich solche Menschen denken. Mit gesundem Gespür für angemessen und unangemessen sollte man tatsächlich nicht auf so eine Idee kommen.
6setto28. Januar um 19:03
ok, auch gerade gesehen, es ging in dem Fall darum das der Mieter 500 Euro bezahlt und fürs Untervermieten 1000 verlangt hat. Ich stell immer wieder fest, ich bin zu gut für diese Welt, ich wäre gar nicht auf die Idee gekommen^^
5tastenkoenig28. Januar um 18:32
@3 Solange die Oma nichts verlangt, was bezüglich der qm in keiner Relation zur Gesamtmiete steht, hat das für sie wohl eher keine Bewandtnis.
4thrasea28. Januar um 18:22
@3 Nein. Weiterhin gilt: ein Mieter kann vom Vermieter die Zustimmung zu einer Untervermietung verlangen, wenn er ein berechtigtes Interessen daran hat. Der Vermieter darf die Zustimmung dann nicht verweigern. Allerdings wurde nun höchstgerichtlich geklärt, dass eine Gewinnerzielungsabsicht *nicht* als berechtigtes Interesse gilt. Man darf also bei der Untervermietung keinen Gewinn machen.
3setto28. Januar um 17:57
Zählt da auch Omas Wohnung, wo ein Zimmer vermietet wird weil die Wohnung einfach zu groß,dazu? Immerhin wird es oft gemacht weil kleinere Wohnung noch teurer wäre
2mesca28. Januar um 17:34
@1 wäre nicht schlecht, da würden sich dann einige überlegen, eine dringend benötigte Wohnung zu blockieren
1eubbw28. Januar um 17:21
Das gilt dann auch für Air-Bnb Vermietungen als Ferienwohnungen etc.