Berlin (dts) - Durch den inzwischen für verfassungswidrig erklärten Mietendeckel sind den landeseigenen Immobilienbetrieben in Berlin monatlich 894.519 Euro entgangen. Das ergibt sich aus der Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (fraktionslos), über die die "Welt" ...

Kommentare

(8) AS1 · 19. Mai 2021
@7 Meine Aussage bezog sich auf die Behauptung, das BVerfG würde einen bundesweiten Mietendeckel nicht bemängeln. Das bleibt abzuwarten. Ansonsten richtig - und von vornherein absehbar.
(7) corneliusnepos · 18. Mai 2021
@2: Das BVerfG hat den Mietendeckel an sich nicht weiter erörtert. Es ging nur um die Frage, ob das Land Berlin seine Kompetenzen überschreitet oder nicht. Keine Behauptung, sondern eine Tatsache.
(6) AS1 · 18. Mai 2021
@5 Und das glaubst Du? Das sind sie, alle natürlich privatrechtlich organisiert, so daß man eventuelle Fehlbeträge oder Gesellschaftereinlagen nur schwer nachvollziehen kann und dafür den Haushaltsplan des Landes Berlin schon sehr genau lesen muss: <link>
(5) anddie · 18. Mai 2021
@4: Steht bissl versteckt im Newstext: "Eine kostendeckende Bewirtschaftung sei trotz des Verzichtes gewährleistet, auch das Ziel angemessener Rendite sei nicht gefährdet."
(4) AS1 · 18. Mai 2021
@3 Wie kommst Du darauf, dass die Immobiliengesellschaften des Landes Berlin eine Rendite erwirtschaften? Hast Du deren Wirtschaftsplan gelesen? Oder woher stammt diese Erkenntnis?
(3) anddie · 18. Mai 2021
Also ich finde es mal positiv, dass die landeseigenen Immobiliengesellschaften hier nichts nachfordern. Eigentlich sollten die alle dazu verdonnert werden, mehr sozialen Wohnungsbau zu betreiben und auch entsprechend zu wirtschaften. Warum so eine landeseigene Immobiliengesellschaft unbedingt eine Rendite erwirtschaften muss, erschließt sich mir nicht. Da reicht aus meiner Sicht "Kostendeckung".
(2) AS1 · 18. Mai 2021
@1 Die Frage, ob ein sogenannter Mietendeckel auf Bundesebene verfassungswidrig ist oder nicht, bleibt noch zu klären. Insofern ist die Behauptung, das BVerfG hätte eine entsprechende bundesweite Regelung nicht bemängelt, eine Behauptung - mehr aber auch nicht. So what? Das entspricht wohl kaum den Grundsätzen der Haushaltsführung.
(1) corneliusnepos · 18. Mai 2021
Luther hat etwas grundsätzliches nicht verstanden: Nicht der Mietendeckel und sein Instrumentarium sind verfassungswidrig, es war viel mehr eine Kompetenzüberschreitung des Landes Berlin. Hätte die Bundesregierung diese Regelung erlassen, hätte das BVerfG dies auch nicht bemängelt. Und wenn die landeseigene Immobiliengesellschaft nun - so wie Vonovia übrigens - kein Geld von den Mietern zurückfordert, obwohl sie es könnte; so what?
 
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