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1 Die Frage, ob ein sogenannter Mietendeckel auf Bundesebene verfassungswidrig ist oder nicht, bleibt noch zu klären. Insofern ist die Behauptung, das BVerfG hätte eine entsprechende bundesweite Regelung nicht bemängelt, eine Behauptung - mehr aber auch nicht. So what? Das entspricht wohl kaum den Grundsätzen der Haushaltsführung.