Meta unter Druck: Neue Chancen für Sammelklagen geschädigter Facebook-Nutzer
Betroffene eines erheblichen Datendiebstahls aus früheren Jahren bei Facebook haben zukünftig eine komfortable Möglichkeit, kostenlos Schadenersatz zu fordern. In Deutschland leben Millionen von potenziellen Klägern, die sich einer Sammelklage gegen Facebooks Mutterkonzern Meta anschließen dürfen, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband in Berlin mitteilt. Dies könnte verhindern, dass Ansprüche von Konsumenten zum Jahreswechsel verjähren.
Ein bedeutender Aspekt ist, dass im Jahr 2021 unbefugte Personen Informationen von rund 533 Millionen Facebook-Nutzern aus 106 Ländern öffentlich zugänglich machten. Etwa sechs Millionen Menschen davon wohnen in Deutschland. Zahlreiche Klagen wurden hierzulande eingereicht, viele davon hat Meta für haltlos erklärt und erfolgreich abgewehrt. Die zentrale Frage, unter welchen Umständen Schadensansprüche erhoben werden können, wurde lange diskutiert.
Im November entschied der Bundesgerichtshof, dass es genügt, als Opfer des Datenlecks identifiziert zu werden. Ein Missbrauch der Daten oder besondere Beeinträchtigungen der Betroffenen – wie etwa psychischer Stress – müssen nicht nachgewiesen werden. (Az. VI ZR 10/24)
Der Schadenersatz bei reinem Kontrollverlust soll jedoch moderat ausfallen, um 100 Euro, so der Vorsitzende Richter in Karlsruhe. Höhere Beträge sind bei nachgewiesener psychischer Belastung möglich. Für die Teilnahme an der Musterfeststellungsklage ist voraussichtlich noch bis zum Jahresbeginn Geduld erforderlich.
Sobald das Klageregister vom Bundesamt für Justiz geöffnet wird, können Betroffene dem Verfahren beitreten. Ein News-Alert des Verbands könnte Interessierten dabei helfen, auf dem Laufenden zu bleiben.

