Menschenrechts-Gericht weist Klagen leiblicher Väter ab
Straßburg (dpa) - Biologische Väter haben nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte keinen Anspruch auf rechtliche Anerkennung der Vaterschaft, wenn das Kind im juristischen Sinne einen anderen Vater hat. Mit dem Urteil wies der Straßburger Gerichtshof zwei Menschenrechtsbeschwerden von Männern aus Deutschland ab. Nach dem deutschen Gesetz hatten sie keine Chance auf Anerkennung der Vaterschaft, weil jeweils die Mutter mit einem anderen Mann zusammen lebt, der rechtlich als Vater des Kindes gilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.