50 Jahre neues Namensrecht

Meier, Müller, Müller-Meier? Die Deutschen und ihre Namen

30. Juni 2026, 07:11 Uhr · Quelle: dpa
Klingelschild
Foto: Philipp Brandstädter/dpa
Die Namensgebung ist in Deutschland seit jeher streng geregelt (Archivbild).
Sehr lange musste in Deutschland eine Frau bei der Heirat den Namen ihres Mannes annehmen. Vor 50 Jahren änderte sich dann erstmals etwas Grundlegendes. Allerdings machten nicht viele Gebrauch davon.

Köln/Berlin (dpa) - Wenn es um Namen geht, kommen schnell starke Gefühle ins Spiel, jedenfalls in Deutschland. Selbst im Kölner Karneval hört der Spaß dann auf. So stürmte vor einigen Jahren bei der Aufzeichnung einer Fernsehsitzung eine empörte Zuschauerin auf die Bühne, weil Komiker Bernd Stelter einen Witz über den Doppelnamen der CDU-Politikerin Annegret Kramp-Karrenbauer gemacht hatte. «Männernamen sind immer toll – und Frauennamen sind immer scheiße. Und Doppelnamen sind doppelscheiße», beschwerte sie sich. 

Familiennamen, Doppelnamen, Mädchennamen. Ein weites Feld. Vor 50 Jahren tat sich hier Entscheidendes: Am 1. Juli 1976 trat in der Bundesrepublik ein neues Namensrecht in Kraft. Damit war es Ehepaaren erstmals möglich, den Namen der Frau als Familiennamen zu wählen. Außerdem durften auch Männer einen Doppelnamen – oder richtiger: Begleitnamen - annehmen, der aber nicht an die Kinder weitervererbt werden durfte.

Lange Zeit konnte man seinen Namen einfach ändern

Die Sprachwissenschaftlerin Anne Rosar ist Expertin für Namensforschung an der Universität Mannheim. Sie weiß zu berichten, dass Namensänderungen im deutschsprachigen Raum bis etwa 1800 relativ unkompliziert möglich und üblich waren. Erst als der Staat ein Interesse an der eindeutigen namentlichen Erfassung seiner Bürger entwickelte – etwa um professioneller Steuern zu erheben und Männer zum Kriegsdienst zu verpflichten – wurden Namensänderungen stark eingeschränkt. Einzige Ausnahme: Frauen mussten bei der Heirat den eigenen Familiennamen aufgeben und den Namen des Mannes annehmen.

Die erste Änderung kam 1958, als festgelegt wurde, dass die Frau ihren Geburtsnamen – oder «Mädchennamen», wie es damals hieß – zumindest als «Begleitnamen» weiterführen durfte. Das bedeutete, dass sie ihn mit Bindestrich an den Namen des Mannes anhängen durfte. In der DDR wurde das Familien- und damit das Namensrecht schon 1966 grundlegend reformiert. Von da an war es Ehepaaren freigestellt, sich für den Namen des Mannes oder der Frau zu entscheiden. Doppelnamen waren dagegen nicht erlaubt – und sind infolgedessen in Ostdeutschland bis heute deutlich unbeliebter als im Westen.

1976 erfolgte dann die einschneidende Reform in der Bundesrepublik, verbunden mit einer Liberalisierung des Ehe-, Familien- und Scheidungsrechts. «Das war eine entscheidende Umbruchphase, in der die Abkehr von erzkonservativen Vorstellungen von Ehe und Familie eingeleitet und ein auf Partnerschaft basierendes Verständnis rechtlich verankert wurde», sagt Rosar.

Haben Männer wirklich die besseren Familiennamen?

Die nun bestehende Möglichkeit, den Namen der Frau als Familiennamen zu wählen, wurde aber nur sehr selten genutzt. «Das ist auch nicht überraschend, denn diese neue Möglichkeit stellte eine radikale Umkehr des bis dahin geltenden, tief in der Gesellschaft verankerten patriarchalen Ehenamen-Prinzips dar.» 

Eine Umfrage von Rosar ergab dazu im Jahr 2022: Die weitaus meisten Paare begründen ihre Entscheidung für den Namen des Mannes noch immer damit, dass sie sich an der Tradition orientiert haben – man habe einfach das gemacht, was üblich sei. Außerdem fänden sie den Namen des Mannes einfach schöner. «Offenbar haben Männer einfach besser klingendere, seltenere, coolere Namen», schmunzelt Rosar.

Auf einen gemeinsamen Ehenamen zu verzichten, war bis in die 90er Jahre nicht möglich. Doch dann erklärte das Bundesverfassungsgericht 1991 das bisherige Namensrecht für verfassungswidrig. Es verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes, dass ein Ehepaar automatisch den Namen des Mannes bekomme, wenn sich die Eheleute nicht einigen könnten – so das Urteil der Richter. Weiter entschieden sie, dass die Eheleute auf einen gemeinsamen Namen auch einfach verzichten und ihren Geburtsnamen beibehalten könnten.

Merkel erklärt Meier-Müller und Müller-Meier

Angela Merkel (CDU), damals Bundesfrauenministerin, erklärte das dann so: «Das heißt, wenn die Eltern sich einigen, dann heißen die Kinder Meier oder Müller oder das Kind heißt Meier-Müller. Und jetzt ist nur noch ein strittiger Fall, und der heißt: Heißen sie Meier-Müller oder Müller-Meier? Und wenn sich die Eltern auch darüber nicht einigen können, dann entscheidet der Standesbeamte mit einem Losverfahren.» Das ging allerdings nur in einer Übergangszeit, bis der Bundestag 1994 ein reformiertes Namensrecht beschloss. Doppelnamen als gemeinsame Ehenamen wurden darin nicht erlaubt.

2016 entschieden sich bereits 16 Prozent der Paare für getrennte Namen. «Das hängt natürlich auch damit zusammen, dass Familienformen immer vielfältiger werden», so Rosar. «Ein zentraler Wunsch von Familien ist es, durch einen gemeinsamen Namen als Einheit wahrgenommen zu werden. Das traditionelle Namenssystem ist aber nur auf die klassische Kleinfamilie aus Vater, Mutter und Kind ausgelegt. Je mehr sich also Lebensentwürfe durch Scheidung und Wiederverheiratung diversifizieren, desto häufiger scheitert das System daran, die Zugehörigkeit aller Familienmitglieder abzubilden. Das erklärt das wachsende Bedürfnis nach alternativen Regelungen.»

Das neueste Namensrecht, das vergangenes Jahr in Kraft trat, trägt dem Rechnung, indem es nun doch Doppelnamen als Familiennamen und somit auch für Kinder erlaubt, sogar wenn die Eltern nicht verheiratet sind. Eine weitere Neuerung: Doppelnamen können ohne Bindestrich geführt werden.

So ist inzwischen vieles möglich – aber vieles auch noch nicht. So dürfen in Deutschland keine völlig neuen Namen gewählt oder zusammengesetzt werden, außer in einigen ganz seltenen Ausnahmen. In anderen Ländern ist das nicht so. Dort muss man mitunter nur ein Online-Formular ausfüllen, und schon bekommt man einen komplett anderen Namen. In Deutschland unvorstellbar. 

Aber vielleicht ändert sich das irgendwann auch noch - denn das, was jetzt erlaubt ist, hätte man sich vor ein paar Jahrzehnten auch noch nicht vorstellen können.

Recht / Gesellschaft / Namensrecht / Familienrecht / Gleichberechtigung / Nordrhein-Westfalen / Deutschland
30.06.2026 · 07:11 Uhr
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