Mehr Rechte für Kapitalanleger
Berlin (dpa) - Privatanleger haben von heute an mehr Rechte. Vor Gericht haben sie künftig bessere Karten, wenn sie Geld verloren haben, weil die Bank sie schlecht beraten hat. Im Fall von Schadenersatzansprüchen gelten ab sofort längere Verjährungsfristen. Bei einer falschen Anlageberatung verjähren die Ansprüche der Verbraucher erst drei Jahre nach dem Datum, an dem der Schaden entdeckt wird - spätestens allerdings zehn Jahren nach Vertragsabschluss.