Mehr Beschäftigte brauchen Bürgergeld: Aufstockerzahlen steigen erstmals seit 2015
Im vergangenen Jahr zahlte der Staat an rund 826.000 erwerbstätige Bürger zusätzliches Bürgergeld, da deren Einkommen zum Leben nicht ausreichte. Diese Unterstützung kostete den Staat etwa sieben Milliarden Euro im Jahr 2023, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des Linken-Abgeordneten Cem Ince hervorgeht.
Bemerkenswert ist, dass die Zahl der sogenannten Aufstocker damit erstmalig seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2015 wieder anstieg. Damals wurde der Mindestlohn in Deutschland zunächst auf 8,50 Euro pro Stunde festgesetzt, was zu einem kontinuierlichen Rückgang der Aufstocker von gut 1,2 Millionen auf rund 796.000 Menschen im Jahr 2023 führte.
Nun jedoch weist die Statistik für 2024 zum ersten Mal wieder eine Steigerung der Aufstockerzahlen aus. Angesichts der aktuellen Diskussionen in der Mindestlohnkommission steht eine mögliche Erhöhung des derzeitigen Mindestlohns von 12,82 Euro zur Debatte.
Bundeskanzler Friedrich Merz erachtet 15 Euro ab 2026 als realistisch und erstrebenswert, während die Arbeitgeber diese Erhöhung für überzogen halten. Linken-Abgeordneter Cem Ince sieht in den steigenden Aufstockerzahlen ausreichenden Grund für eine kräftige Anhebung des Mindestlohns.
Er plädiert dafür, dass niemand trotz Erwerbstätigkeit auf staatliche Unterstützung angewiesen sein sollte. Zudem gibt er zu bedenken, dass Investitionen in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, wie Pflege- und Kitaplätze, zahlreichen Menschen helfen könnten, der Teilzeitbeschäftigungsfalle zu entkommen.
Die steigenden Staatsausgaben für ergänzendes Bürgergeld haben sich, laut Sozialministerium, von 6,19 Milliarden Euro im Jahr 2023 auf 6,99 Milliarden Euro erhöht. Bedarfsgemeinschaften mit zumindest einem Aufstocker erhielten 2024 insgesamt 11,61 Milliarden Euro an staatlicher Unterstützung.
Laut einer Studie der Bertelsmann Stiftung sind viele der Aufstocker als Minijobber angestellt, wobei knapp die Hälfte derer, die neben ihrem Einkommen Bürgergeld empfangen, geringfügig beschäftigt sind. Ein beträchtlicher Anteil dieser Gruppe erhält zudem weit unterdurchschnittliche Löhne.