Wiesbaden (dts) - Mehr als die Hälfte der staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren in Deutschland sind im Jahr 2018 per Verfahrenseinstellung abgeschlossen worden. Der Trend der Vorjahre setzte sich damit fort, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Donnerstag mit. Demnach machten ...

Kommentare

(12) Han.Scha · 22. August 2019
Entschuldigung, falsch gelesen. In der angeführten Statistik werden die eingestellten Verfahren u.a. aufgeteilt in: ....Einstellungen ohne Auflage (24,7 Prozent), Einstellungen mit Auflage (3,4 Prozent).....
(11) Urxl · 22. August 2019
@10: Ok, aber im Kern erfolgt doch eine Einstellung des Verfahrens, obwohl die Schuld des Täters naheliegt und er eine Geldauflage zahlt. Mir ging es darum, dass hier trotz ermitteltem Täter eines Bagatelldelikts am Ende eine Verfahrenseinstellung in der Statistik steht und somit die Zahl der eingestellten Verfahren nach oben treibt.
(10) k293295 · 22. August 2019
@9: Verfahren werden gegen Geldbuße nicht eingestellt. Bei Geldbuße ist es sowieso kein Straf- sondern ein Ordnungswidrigkeitenverfahren. Eingestellt werden Strafverfahren gegen GeldAUFLAGE, die auf Antrag in gemeinnützige Arbeit ("Sozialstunden" im Volksmund) umgewandelt werden können.
(9) Urxl · 22. August 2019
@8: Und vermutlich zählen da auch noch die Straftaten rein (z.B. Ladendiebstahl), wo die Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt werden.
(8) smufti · 22. August 2019
Dazu gehören ja auch Sachen wie unten schon geschrieben Fahrraddiebstahl oder auch Nötigungsanzeigen beim Autofahren, da steht meist Aussage gegen Aussage, dann wird das Verfahren oft eingestellt. Nicht dass einige das so interpretieren, dass Ausländer nicht bestraft werden und hier ungestört Straftaten begehen können, weil sie nur die reisserische Überschrift gelesen haben!
(7) Urxl · 22. August 2019
@6: Sie müssen eine Anzeige aufnehmen, wenn ich drauf bestehe. Das Verfahren wird dann halt nur eingestellt.
(6) Han.Scha · 22. August 2019
@5: Ich kann mir nicht vorstellen, dass unsere mit Studium ausgebildeten Polizeibeamten strafrechtlich unbegründete Vorwürfe als Anzeige aufnehmen. Online-Anzeigen klammere ich natürlich aus. Da durch die Anzeige von auch zunächst scheinbar erfolglos zu bearbeitenden Straftaten die Polizei Kenntnis von evtl. größeren Zusammenhängen bekommt, sind diese Anzeigen m.E. wichtig.
(5) Urxl · 22. August 2019
@3: Ich habe in meinem Leben drei Anzeigen (im Grunde aus versicherungstechnischen Gründen) erstattet: Zwei wegen Fahrraddiebstahls und eine wegen Geldkartenbetrugs. Die waren alle drei natürlich ohne Aussicht auf Aufklärung (es sei denn, die Polizei landet einen Zufallstreffer), aber von der Versicherung/Bank gefordert. Dazu kommt, dass jeder jeden anzeigen kann und die Vorwürfe einfach strafrechtlich unbegründet sind und somit eingestellt werden.
(4) Han.Scha · 22. August 2019
@2: Vorm Meckern bitte lesen! Die News spricht von Verfahren, ich nannte das Einstellen der Verfolgung von angezeigten Straftaten.
(3) Mehlwurmle · 22. August 2019
Die vielen Einstellungen geben mir zu denken. Entweder nutzt man das als Ventil, um die Staatsanwaltschaften und Gerichte zu entlasten, in dem man vermeintliche Bagatellen (Einstiegskriminalität) unter den Tisch fallen lässt. Oder es hapert schon bei den Ermittlungen, weil die Polizei auch bloß überlastet ist.
(2) satta · 22. August 2019
@1 Seit wann ist die Polizei dazu berechtigt, Verfahren einzustellen? Ermittlungen einstellen meinst Du vielleicht, ist aber faktisch was anderes als Verfahren gegen konkrete Tatverdächtige einzustellen.
(1) Han.Scha · 22. August 2019
Glaube keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast. Es fehlen Angaben über den großen Teil der Anzeigen von Straftaten, deren Verfolgung schon von der Polizei aus diversen Gründen eingestellt wurden, bevor diese an die Staatsanwaltschaft gelangten.
 
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