Berlin (dts) - Die Bundespolizei hat seit Anfang Oktober 2020 etwa 332.000 Verstöße gegen die Maskenpflicht in Bahnhöfen und Zügen festgestellt. Allein im Zeitraum zwischen dem 1. Januar und dem 11. April seien rund 142.500 Verstöße im "bahnpolizeilichen Aufgabenbereich" registriert worden, teilte ...

Kommentare

(7) anddie · 16. April 2021
@5: Das ist ja genau das Problem. Die Bahn hat zwar Hausrecht, verweist da aber auch immer auf ihre allgemeinen Beförderungsbestimmungen. Und in der aktuellsten Version vom 1.4.2021 steht immer noch nix mit Maskenpflicht wegen Corona drin. Von daher dürfte sie jemanden mit gültigen Ticket gar nicht rauswerfen (Beförderungspflicht), sondern müsste jedesmal die Polizei oder Ordnungsamt rufen.
(6) Marc · 16. April 2021
@5 Ja, und die Dunkelziffer bleibt wie so oft im Dunkeln ;)
(5) AS1 · 16. April 2021
@4 Die Verkehrsunternehmen setzen ihr Hausrecht durch, allerdings fehlen ihnen natürlich die Befugnisse zur Anwendung von Zwangsmassnahmen - da bleibt dann als legale Möglichkeit der Rausschmiss aus dem Verkehrsmittel. @2 Es fehlt eine wichtige Bezugszahl, nämlich die Anzahl der Passagiere im gleichen Zeitraum. Dann könnte man sich ein Bild machen.
(4) anddie · 16. April 2021
Also der letzte Absatz ist mir neu. Normalerweise wird doch immer darauf hingewiesen, dass die Einhaltung der Corona-Verordnung durch Ordnungsamt und Polizei kontrolliert werden muss und nicht durch private Unternehmen.
(3) Wasweissdennich · 16. April 2021
Und wie oft gab es Bußgeld
(2) Marc · 16. April 2021
Und das sind nur die "erwischten" Fälle.
(1) Sansi · 16. April 2021
etwaiges Bußgeld ..... na ja
 
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