Oslo (dpa) - Der Rechtsterrorist Anders Behring Breivik kommt in Norwegen nicht auf freien Fuß. Ein entsprechender Antrag des Utøya-Mörders auf Haftentlassung auf Bewährung wurde abgewiesen, wie das Bezirksgericht Telemark am Dienstag mitteilte. Der 42-Jährige will dagegen in Berufung gehen, wie ...

Kommentare

(16) DJBB · 02. Februar 2022
Kein Mitleid von mir aus darf er gern noch weitere 100 Jahre sitzen
(15) roger1d · 02. Februar 2022
Antrag abgewiesen. Bei der Einstellung wohl richtig.
(14) Urxl · 01. Februar 2022
@8 : Wie kommst du darauf?
(13) tastenkoenig · 01. Februar 2022
@12 : Du hast eine Behauptung in den Raum gestellt, die mindestens zweifelhaft ist. Insofern wäre es in Deinem Interesse, diese zu belegen. Andernfalls müsstest Du womöglich damit leben, dass andere Deinen Kommentar als unreflektiertes Stammtischgeschwätz einordnen.
(12) DocTrax · 01. Februar 2022
@11 meinst ich bin hier dein google-knecht?
(11) Dr_Feelgood_Jr · 01. Februar 2022
@10 Nein, das frage ich NICHT Google, sondern DICH. Bei Tante Google findet man so ziemlich alles, was einem in den Kram passt. Also bitte: Konkretisiere doch mal, um welche anderen Massenmörder es geht. Danke.
(10) DocTrax · 01. Februar 2022
@9 das fragst mal google, aber vermutlich wird er als nicht therapierbar gelten
(9) Dr_Feelgood_Jr · 01. Februar 2022
@8 Aha. Welche "anderen" Massenmörder genau?
(8) DocTrax · 01. Februar 2022
andere wären da schon längst wieder raus
(7) Dr_Feelgood_Jr · 01. Februar 2022
Haftentlassung? Miese Haftbedingungen? Ja klar. Und das von einem Ultrarechten - also jene Spezie, die sonst immer Kopf ab, Sxhwanz ab, "kurzen Prozess" fordert und sich über die Kuscheljustiz und Gutmenschen beschwert. Überhaupt nicht mein Humor.
(6) sumsumsum · 01. Februar 2022
da fragt man sich was sich so jemand denkt das er glaubt nach so einer widerlichen tat aus dem knast entlassen zu werden
(5) aladin25 · 01. Februar 2022
@4 : Du hast ja recht, verstehe ich auch, deswegen sag ich ja, dass es schlimm ist.
(4) k229465 · 01. Februar 2022
@3 so funktioniert ein rechtsstaat aber nicht. er hat seine rechte, die kann er nutzen. dann wird das rechtsgültig und begründet abgelehnt und dann ist wieder gut. fertig. ein recht auf antragstellungen, selbstverteidigung, anfechtung und anwalt sollte selbstverständlich sein. das hat doch überhaupt nichts mit dem fall breivik zu tun.
(3) aladin25 · 01. Februar 2022
Schlimm, dass man diesem Monster noch eine Plattform gibt. Schlimm auch, dass sich für diesen Verbrecher ein Verteidiger hergibt und auch noch in Berufung gehen will. Der soll in finsterster Isolation bis zu seinem Lebensende im Knast bleiben!
(2) GeorgeCostanza · 01. Februar 2022
"Zudem beschwerte er sich über seine Haftbedingungen. Er sitzt seit knapp zehn Jahren in Isolation." Ansonsten wäre er wohl gar nicht mehr am Leben.
(1) k33620 · 01. Februar 2022
Wäre ich Richter würde ich mir den Schuh, dass ich den Typen rauslasse, auch nicht anziehen wollen. Soll der im Knast verrotten.
 
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