Massage-Unfall am Arbeitsplatz ist nicht versichert
Düsseldorf, 09.09.2026 (lifePR) - Das Sozialgericht München hat laut ARAG Experten entschieden, dass eine vom Arbeitgeber finanzierte und während der Arbeitszeit angebotene Nacken- oder Schultermassage nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fällt. Eine Mitarbeiterin war auf dem Weg zu einer solchen Massage in einem betrieblichen Behandlungsraum auf ausgelaufenem Massageöl ausgerutscht und hatte sich dabei verletzt. Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich bei der Inanspruchnahme einer Massage um eine individuelle Maßnahme der Gesundheitsförderung und damit um eine eigenwirtschaftliche Tätigkeit ohne ausreichenden Bezug zur versicherten beruflichen Tätigkeit. Daran ändert auch nichts, dass die Massage Teil des betrieblichen Gesundheitsmanagements war, während der Arbeitszeit stattfand und vom Arbeitgeber bezahlt wurde. Da die Teilnahme freiwillig erfolgte und nicht angeordnet war, lag weder ein Arbeitsunfall noch ein versicherter Wegeunfall vor. Zudem bestand keine besondere betriebliche Gefahr, sondern ein Risiko, dem die Mitarbeiterin aufgrund ihrer freiwilligen Teilnahme an der Massage ausgesetzt war (Az.: S 9 U 498/25).
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