Marine Le Pen unterliegt vor oberstem Verwaltungsgericht: Wahlverbot bleibt bestehen
Marine Le Pen, die prominente Anführerin des Rassemblement National, musste kürzlich eine herbe Niederlage hinnehmen. Der französische Staatsrat hat ihren Antrag abgelehnt, ihre Unwählbarkeit aufzuheben – ein Urteil, das aufgrund der Veruntreuung von EU-Geldern verhängt wurde. Die Juristen betonten, dass zur Aufhebung der Regelung eine Änderung des Gesetzes nötig wäre. Die einstweilige Maßnahme, die Le Pen für fünf Jahre von der Teilnahme an Wahlen ausschließt, bleibt somit in Kraft.
Die Sperre gilt unmittelbar, während eine zusätzlich ausgesprochene Haftstrafe teilweise zur Bewährung ausgesetzt wurde. Le Pen hat bereits Berufung gegen das Urteil eingelegt, wobei eine Entscheidung des Berufungsgerichts für den kommenden Sommer erwartet wird. Die Strafmaßnahme bedeutet, dass Le Pen nicht an potentiellen vorgezogenen Parlaments- oder Präsidentschaftswahlen teilnehmen kann.
Regulär stünde eine Präsidentschaftswahl 2027 an, bei der sie erneut kandidieren wollte. Doch die derzeitige politische Unruhe in Frankreich, mit Forderungen nach dem Rücktritt von Präsident Emmanuel Macron aus Teilen der Opposition, könnte vorgezogene Wahlen dringlich machen, bei denen Le Pen nun nicht kandidieren könnte.

