Maple Bank-Prozess: Verteidigung spricht
"Man muss moralische Empörung von der Strafbarkeit trennen", sagte einer der Rechtsanwälte vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Frankfurt. Die Geschäfte seien damals nicht strafbar gewesen, auf die nachträgliche Sicht komme es nicht an. Die Angeklagten sagten, sie hielten die Geschäfte damals für rechtmäßig und beriefen sich auf Gutachten der Anwaltskanzlei Freshfields.
Außerdem habe es sich um marktübliche Geschäfte gehandelt: "Wenn alle großen Banken das machen, geht man davon aus, dass das rechtens ist", sagte einer der fünf Angeklagten. Beim Prozessauftakt in der Vorwoche hatte der ExChef der Bank angekündigt, Verantwortung für die Geschäfte der insolventen Bank zu übernehmen. Der Prozess wird am 10. Juni fortgesetzt.