@5
,6
: Da reichts doch schon, wenn "Spielgeld" nur auf EINER der beiden Seiten der Geldscheine aufgedruckt war, und diese Seite von außen nicht zu sehen war, weil die Scheine nicht alle mit derselben Seite nach oben gelegt waren.
@5
Naja, es steht dort ja, dass er die >eingeschweißten< 500 Scheine zum Revier gebracht hat, und dort erst der Aufdruck mit dem "Spielgeld" entdeckt wurde. Wird er wohl nicht gesehen haben durch die Folie (bzw war schwer / gar nicht zu erkennen).
Was muss man wohl geraucht haben um Spiel(zeug)geld zur Polizei zu bringen? Denke eher der Finder hat den Aufdruck nicht gesehen und erhoffte sich nun eine Riesensumme Finderlohn. Tja, Pech gehabt..
@1
: <link> "... der Geld in der Absicht nachmacht, daß es als echt in Verkehr gebracht oder daß ein solches Inverkehrbringen ermöglicht werde ..." . Mit einem Aufdruck Spielgeld besteht ganz sicher keine Absicht, es in Verkehr zu bringen. Also keine Geldfälschung.