Lockerung der Flüssigkeitsbeschränkungen im Luftverkehr in Aussicht
Der langjährige Chef des internationalen Dachverbands der Fluggesellschaften (IATA), Willie Walsh, hat auf eine potenzielle Änderung der Bestimmungen bezüglich Flüssigkeiten im Handgepäck hingewiesen. Derzeit dürfen Passagiere oftmals lediglich Flüssigkeiten in Behältern mit maximal einem Fassungsvermögen von 100 Millilitern mitführen, insgesamt begrenzt auf einen Liter. Diese müssen in einer durchsichtigen Plastiktüte verstaut und bei der Sicherheitskontrolle separat vorgelegt werden.
Einführung der strengen Regelungen im Jahr 2006 hatte das Ziel, die Mitnahme von Sprengstoffen durch Kriminelle und Terroristen im Luftverkehr zu verhindern. Diese Vorgaben basieren auf einer Empfehlung der internationalen Zivilluftfahrtorganisation, ICAO, und wurden von den jeweiligen Regierungen verankert, die sie entsprechend auch anpassen könnten.
Walsh äußerte in Genf die Einschätzung, dass die jüngste Technologie der Scanner-Maschinen inzwischen ausreichend ausgereift sei, um gefährliche Substanzen zuverlässig zu identifizieren. Dadurch bestünden Chancen, die Flüssigkeitsregelungen „zu gegebener Zeit“ zu überarbeiten, wenngleich er noch keinen konkreten Zeitrahmen nennen konnte.

