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27: Auch das ist in der jeweiligen Landes-Corona-Verordnung geregelt. Ich zitiere mal aus der aus M-V, weil die mich am ehesten betrifft. Und da steht in §5 Abs. 7: ". Familienangehörige (Kernfamilie) sind hierbei Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkel, Urenkel, Großeltern und Urgroßeltern.". Keine Ahnung, ob da beispielsweise in anderen Bundesländern die Urenkel rausfallen.