Interessiert keinen Arbeitgeber ! Der redet das sein Betrieb im Schnitt 20° C besitzt . . . Im Sommer +47C und im Winter +12°C also alles bestens und die BG interessiert sich dafür nicht.
Ich habe nur in meinem Ausbildungsbetrieb vor 36 Jahren erlebt, das man uns im Sommer aus der Kantine ein kostenfreies gekühltes Getränk gebracht hat. In der Lehrwerkstatt hatten wir so um die 40°C. Ich kenne keinen Arbeitgeber, der seinen Angestellten und Arbeiter ein gekühltes Getränk kostenfrei gibt.
Ich kann mich nur anschließen, sowas fordert man nur wenn man Arbeit nur von den anderen kennt. Ventilatoren erzeugen durch den Motor nur mehr Hitze, die warme Luft wird nur umgeschichtet. Und jeder, der mal an einer Heißprägemaschine gearbeitet hat, kann über 30 Grad nur lachen, wenn unmittelbar vor ihm 200 Grad werkeln. Passt Ost- an Westlöhne an und ihr habt meine Stimme aber so einen Unsinn braucht kein Mensch.
@8 Nein, das weiß ich nicht. Wenn das ArbSchG Makulatur ist, dann frage ich mich, warum es dann zuständige Aufsichtsbehörden gibt, die die Bestimmungen durchsetzen. Die brauchen wir ja dann nicht, die sind dann überflüssig, oder?
@7, Du weißt genauso gut wie ich, dass das ArbSchG reine Makulation ist. Sie gilt, solange die BG vor Ort ist. Gewerkschaftsratien - wie in Dänemark - gibt es hier ja leider nicht. Ich habe einmal eine mitgemacht (in Hamburg, überwiegend Dänische Arbeiter). Das ging ab!
Ein Arbeitgeber erwartet von seinen Angestellten das die Arbeit immer zufriedenstellend erledigt wird, insofern muß er auch dafür Sorge tragen das die Zustände am Arbeitsplatz dies möglich machen. Von daher mögen die Forderungen der Linken zum Teil zwar überzogen sein, in der Sache sind sie aber grundsätzlich richtig. Und einen Sonnenschutz anzuschaffen dürfte wohl keine Firma in den Ruin treiben...
Eigentlich muss man das nicht kommentieren. Das ArbSchG ist völlig ausreichend, auch in diesem Punkt. @4 Nonsens, natürlich hat der Arbeitnehmer Rechte. <link>
so hinein geworfen, Unfug (siehe Bäcker, sollen die kalt backen?); aber: arbeitsrechtlich muss der ArbG ohnehin Maßnahmen treffen (ich glaube ab 28°). Unterläßt er dieses, hat der ArbN allerdings keinerlei Rechte. Wir brauchen ein Recht des ArbN, die Arbeit niederlegen zu dürfen, wenn der ArbG seiner Pflicht nicht nachkommt!
Warum nicht direkt ab 15 Grad Hitzefrei und unter 10 Grad Kältefrei ... – Politiker die so etwas weltfremdes verlangen, sollten vielleicht erst einmal arbeiten gehen und einen Betrieb führen, damit sie wissen was REALITÄT ist.