Leistungskürzungen für Flüchtlinge werden kaum durchgesetzt

14. Februar 2025, 09:09 Uhr · Quelle: dts Nachrichtenagentur
Die von der Bundesregierung beschlossenen Leistungskürzungen für Dublin-Fälle werden in der Praxis kaum umgesetzt, da viele Bundesländer entweder noch keine entsprechenden Maßnahmen ergriffen oder rechtliche Bedenken äußern. Experten betonen, dass solche Kürzungen problematisch sind und das Existenzminimum auch für Ausländer gewährleisten müssen.

Berlin - Die von der Bundesregierung nach den Messerattacken von Mannheim und Solingen beschlossenen Verschärfungen in der Migrationspolitik laufen offenbar zum Teil ins Leere.

Wie der Focus berichtet, betrifft das vor allem einen zentralen Aspekt des Pakets: Leistungskürzungen für Dublin-Fälle, also Schutzsuchende, die bereits in einem anderen EU-Mitgliedsstaat Asyl beantragt haben. In der Praxis wird diese gesetzliche Neuregelung laut einer Recherche des Nachrichtenmagazins bei allen 16 Bundesländern und Landeshauptstädten aber so gut wie nicht umgesetzt.

"In Bremen wurden bisher keine Leistungen gekürzt", erklärt die dortige Sozialverwaltung. Eine Verwaltungsanweisung sei derzeit noch in Arbeit, außerdem "muss zunächst auch in Absprache mit anderen Bundesländern eine verfassungskonforme Auslegung" der Gesetzesvorgaben geprüft werden.

Auch das niedersächsische Innenministerium teilte mit, dass Leistungskürzungen "bisher in keinem Fall erfolgt" seien. Eine "Weisung des Landes" verbiete sogar Kürzungen, sagte ein Sprecher der Landeshauptstadt Hannover.

Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und die bayerische Landeshauptstadt München geben zwar an, im Prinzip der neuen Gesetzeslage Folge leisten zu wollen. Allerdings lässt sich das in der Praxis vor Ort nicht immer bewerkstelligen. Düsseldorf etwa hat bisher "keine Kürzungen von Sozialleistungen bei Dublin-Fällen vorgenommen". Dies trifft auch bei allen anderen Länder-Hauptstädten zu. Zum Teil verweisen sie dabei auf komplizierte Einzelfallregelungen oder auch rechtliche Bedenken.

Auch der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hält Leistungskürzungen für problematisch. "Die Rechtsprechung ist in solchen Fragen klar: Die Menschenwürde in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip erfordert ein Existenzminimum auch für Ausländer, die sich in Deutschland aufhalten", sagte er dem Focus. Außerdem dürften Leistungskürzungen nicht dazu dienen, migrationspolitische Ziele zu erreichen. "Der Gesetzgeber überfordert die Behörden auch, da Leistungskürzungen sehr heikel sind."

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geht von mehreren zehntausend Dublin-Flüchtlingen aus, die sich derzeit in Deutschland aufhalten, wie ein Sprecher mitteilte.

Politik / Deutschland / Asyl / Integration
14.02.2025 · 09:09 Uhr
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