Lüneburg (dpa) - Wegen ihrer Dschungelcamp-Reise nach Australien verliert die Mutter der Show-Teilnehmerin Nathalie Volk ihren Beamtenstatus. Das hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in letzter Instanz rechtskräftig entschieden. Die Lehrerin hatte ihre Tochter 2016 zum RTL-Dreh begleitet ...

Kommentare

(20) k446426 · 11. Dezember 2019
@15 Ich finde ok, dass andere die Welt anders sehen. Und du z.B. wirst von mir nicht beschimpft weil du meinen Kommentar "ablehnst". Aber du machst es z.B. mit Namen. Einfach anonym MINUS scheint mir hier missbraucht zu werden um jeden Post von andersdenkenden herabzuwürdigen. In diesem Falle ging es um (7) nichtmal eine Meinung, sondern den Fakt, dass sie gekündigt wurde wegen Betruges und nicht wegen Australien. Da gibt es keine 2.Meinung. Ich sähe gerne ob immer der gleiche bei mir -klickt.
(19) Sonnenwende · 11. Dezember 2019
@17 Es ging um eine mildere Strafe und dass sie ihren Job nicht verliert. Ich bin froh, dass das erste Urteil bestätigt wurde, denn so jemanden darf man nicht unterrichten lassen. Wirklich Einsicht zeigt sie auch nicht - denn eine Argumentation ist ja, dass sie dennoch krank war - andere Erkrankung als auf der Krankschreibung.
(18) lutwin52 · 11. Dezember 2019
Die hat doch bestimmt einen Anwalt gehabt. Welcher Anwalt unterstützt einen derart offensichtlichen Betrug? Mal ganz abgesehen von dem Arzt der die Krankschreibung ausgestellt hat. Oder war sie krank und konnte trotzdem reisen?
(17) Mehlwurmle · 11. Dezember 2019
Dafür das sie so dreist war, dagegen auch noch bis zur letzten Instanz zu klagen, müsste sie eigentlich noch härter bestraft werden.
(16) lutwin52 · 10. Dezember 2019
Die Headline ist völlig daneben. Das Dschungelcamp gehört da überhaupt nicht hin, hat mit der eigentlichen Sache rein gar nichts zu tun.
(15) frank61860 · 10. Dezember 2019
@14) Und dann? Anzeige wegen Minusklick? Wir haben immerhin noch freie Meinungsäußerung. Wenn man nicht damit klar kommt, dass nicht alle einer Meinung sind, dann besser nicht kommentieren.
(14) k446426 · 10. Dezember 2019
@7 Ich wollte eben das gleiche schreiben... Unfassbar, dass irgendein Troll dir dafür mal wieder ein Minus reingedrückt hat. Ich bleibe bei der Forderung, dass solche Bewertungen nachverfolgbar sein müssen.
(13) bs-alf · 10. Dezember 2019
Richtig so !
(12) Sonnenwende · 10. Dezember 2019
Die Frau ist LEHRERIN??? So jemand unterrichtet? Und da sie Beamtin war, unsere Kinder? Mal abgesehen von dem kriminellen Akt des Betruges - wie kann man nur so dumm sein?
(11) gabrielefink · 10. Dezember 2019
Ein Studium macht eben auch nicht immer schlau!
(10) Stiltskin · 10. Dezember 2019
Die Dame hat gegen geltendes Beamtenrecht verstoßen, und hat dafür die vorgesehenen Sanktionen erfahren. Nutzen ( finanziell) vom Gang durch alle Instanzen hat lediglich der sie vertretende Anwalt. Über die Konsequenzen ihres Tuns hätte sie sich im Vo rfeld sein müssen.
(9) UweGernsheim · 10. Dezember 2019
mal ein Urteil gegen eine Beamtin, dass ich voll nachvollziehen kann.
(8) skippybo · 10. Dezember 2019
@4 Dummheit
(7) 17August · 10. Dezember 2019
mit Verlaub; nicht wegen des Dschungel-Camps, sondern wegen Betruges!
(6) k380748 · 10. Dezember 2019
korrekt - aber Herr Otto wirds schon richten.....
(5) Wasweissdennich · 10. Dezember 2019
Ich find es vernünftig - wer will schon Beamter sein? Bis auf die Pension sehe ich da nur Nachteile
(4) itguru · 10. Dezember 2019
Das hat sie als Lehrerin aber keine Reklame für sich gemacht. Was hat sie denn gelehrt?
(3) tibi38 · 10. Dezember 2019
bei mir wäre sie auch geflogen
(2) slowhand · 10. Dezember 2019
>> Die Lehrerin hatte ihre Tochter 2016 zum RTL-Dreh begleitet und sich dafür eine Krankschreibung geholt. << Also von einer Lehrerin hätte ich etwas mehr Intelligenz und Kreativität erwartet. Aber so ist der Preis verdient.
(1) bobbygismo · 10. Dezember 2019
schön doof sowas zu riskieren
 
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