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9 Das kommt darauf an, aus wessen Sicht das schlimmer ist. Es geht hier um das besondere Dienstverhältnis zwischen Dienstgeber und Beamten, nicht um die Schwere des Delikts. Die Frau hat trotz ausdrücklichen Verbots durch ihren Disziplinarvorgesetzten auch noch Interviews gegeben und den Fall damit auch noch einer noch breiteren Öffentlichkeit bekannt gemacht. Klarer Fall für micht, sofortige Entfernung aus dem Dienstvverhältnis.