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14 Wäre spannend geworden, wie du dir das hättest verbeten wollen :-) "Dabei beschränkt sich der Auftrag des Staates, den Art. 7 Abs. 1 GG voraussetzt, nicht auf die Vermittlung von Wissensstoff, sondern hat auch zum Inhalt, das einzelne Kind zu einem selbstverantwortlichen Mitglied der Gesellschaft heranzubilden" BVerwG 6 B 65.07 vom 8.5.2008
<link> Womöglich durch die Wahl der Schule – da hat man als Eltern ja Freiheiten.