Karlsruhe (dpa) - Die Benachteiligung homosexueller Lebenspartner bei der Grunderwerbssteuer bis zum Jahr 2010 verstößt gegen das Grundgesetz. Auch Altfälle müssen nachträglich bessergestellt werden. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem heute veröffentlichten Beschluss. Ehegatten ...

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