Bayreuth (dpa) - Wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung an der Tramperin Sophia Lösche hat das Landgericht Bayreuth einen Lastwagenfahrer zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht sprach den 42-Jährigen am Mittwoch schuldig, die Studentin im vergangenen Jahr umgebracht zu haben. Sophia ...

Kommentare

(14) k293295 · 19. September 2019
@12: In der Kneipe hat das Glas nen Eichstrich, bis zu dem es mindestens gefüllt sein soll. Wennst aufs Oktoberfest gehst, sieht das gleich ganz anders aus. Aber VOLL sind die Gläser NIEMALS. Außer du rechnest die Schaumschlägerei mit.
(13) tastenkoenig · 18. September 2019
Die Strafe *kann* irgendwann zur Bewährung ausgesetzt werden und wird sie sehr häufig auch, aber eben nicht immer. Insofern *kann* sie auch buchstäblich lebenslang andauern. Wie sollte man eine Strafe, die auf beides hinauslaufen kann, denn besser bezeichnen?
(12) k173018 · 18. September 2019
@11 Ach echt? Das ist als würdest du in ner Kneipe ein Bier bestellen, das nur halb voll ist und der Wirt dir sagt, das Glas ist voll. Ich kritisiere nicht die Höhe der Strafe, sondern dass nicht das drin ist, was draußen dran steht.
(11) k293295 · 18. September 2019
@9:Rechtsstaat,nich Rächtstaat! @10: In Marokko wäre er sofort frei. Dort hat er nix verbrochen.
(10) CashKarnickel · 18. September 2019
Der soll in ein marokkanisches Gefängnis gesteckt werden...Dort wird er dann wirklich mal erfahren was es bedeutet «zutiefst gekränkt» zu werden...
(9) k173018 · 18. September 2019
Eigentlich ist es ein Witz. Wer zu lebenslang verurteilt wurde, sollte das Gefängnis auch nur in der waagerechten Position selbiges verlassen. Alles andere ist Schwindel.
(8) tastenkoenig · 18. September 2019
Nach 15 Jahren kann erstmals die Prüfung auf Aussetzung zur Bewährung beantragt werden. Die durchschnittliche tatsächliche Haftzeit bei lebenslanger Haftstrafe liegt in D etwas unter 20 Jahren.
(7) Sonnenwende · 18. September 2019
@6 ok., dann habe ich da was falsch verstanden… Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, als ob alle Lebenslänglichen in Deutschland nach 15 Jahren rauskommen… Es sei denn es wurde Sicherheitsverwahrung verordnet.
(6) k293295 · 18. September 2019
@2,3: Lebenslänglich heißt NIE max. 15 Jahre sondern immer mindestens 15 Jahre.
(5) RondellBeene · 18. September 2019
@4 Stellt sich die Frage nicht bei allen Leuten mit langen Haftstrafen? Die meisten davon kommen halt in die Sozialsysteme, werden rückfällig oder finden mit Glück einen einfachen Job. Aber selbst denjenigen auf Hartz, Sozialhilfe, Frührente etc. zu setzen kommt den Staat deutlich günstiger als der Knastaufenthalt. Und ob der jenige "noch etwas Sinnvolles" zur Gesellschaft beitragen kann, hängt dann von ihm selbst und möglichen Arbeitgebern ab. Manche ja, manche nein - wie bei Nicht-Knackis.
(4) satta · 18. September 2019
Ich stelle mir die Frage, ob die Schuld auch nach Jahrzehnten im Gefängnis als abgegolten betrachtet werden kann. Aber selbst wenn das der Fall wäre: was macht man dann (als Gesellschaft) mit einem Mann, der vielleicht zwanzig Jahre im Knast war, kann man mit so einem überhaupt noch etwas Sinnvolles anfangen?
(3) Sonnenwende · 18. September 2019
@2 leider heißt es das. Sicherungsverwahrung wurde nicht verordnet und wird damit schwer, es kann nur noch in Ausnahmefällen im Nachhinein genehmigt werden.
(2) itguru · 18. September 2019
Hoffentlich heißt hier lebenslänglich nicht nur max. 15 Jahre.
(1) longdick · 18. September 2019
Angemessenes Urteil!
 
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