Stuttgart, 19.09.2024 (lifePR) - „Gesetz für das schnellere Bauen“ ist die Novelle der Landesbauordnung (LBO) überschrieben. Die Architektenkammer Baden-Württemberg begrüßt das Ziel des Gesetzentwurfs. Zahlreiche konkrete Änderungen, vor allem Vereinfachungen für das Bauen im Bestand, seien ...