Landgericht schlägt Einstellung von Loveparade-Prozess vor

Duisburg (dpa) - Der Loveparade-Strafprozess soll wegen der Corona-Krise eingestellt werden. Dies hat das Landgericht Duisburg vorgeschlagen.

Aufgrund der dynamischen Entwicklung der Corona-Pandemie sei nicht absehbar, wann und wie die derzeit unterbrochene Verhandlung fortgesetzt werden könne, teilte das Gericht mit. Stimmen Staatsanwaltschaft und die drei Angeklagten dem Vorschlag zu, würde damit einer der aufwendigsten Prozesse der Nachkriegszeit mit bislang 183 Verhandlungstagen ohne Urteil beendet. Bis zum 20. April haben Ankläger und Angeklagte Zeit für eine Stellungnahme.

Die Hauptverhandlung hatte im Dezember 2017 begonnen. Zuletzt wurde am 4. März 2020 verhandelt. Erst vergangene Woche hatte das Gericht wegen der Corona-Krise eine Unterbrechung unbestimmter Dauer mitgeteilt. Bis höchstens zum Juni darf die Verhandlung noch unterbrochen bleiben.

Bei der Loveparade am 24. Juli 2010 in Duisburg gab es ein so großes Gedränge, dass 21 Menschen erdrückt wurden. Mindestens 652 wurden verletzt. Angeklagt sind drei Mitarbeiter des Veranstalters Lopavent wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung.

Das Verfahren gegen sechs Beschäftigte der Stadt Duisburg und einen weiteren Lopavent-Mitarbeiter war bereits im Frühjahr 2019 wegen vermutlich geringer Schuld ohne Auflagen eingestellt worden. Wegen der vielen Verfahrensbeteiligten wird in einem Kongresssaal in Düsseldorf verhandelt. Derzeit gibt es noch 42 Nebenkläger, die von 29 Anwälten vertreten werden. Die drei Angeklagten werden von 12 Anwälten vertreten.

Nebenklage-Anwalt Julius Reiter kritisierte den Vorschlag. Es sei zu erwarten, dass Staatsanwaltschaft und Angeklagte der Einstellung zustimmen werden, teilte er mit. Eine Einstellung würde bedeuten, dass die Angeklagten nicht zur Verantwortung gezogen werden können. «Die Geschädigten und die Angehörigen der Todesopfer sind maßlos enttäuscht. Dies ist ein weiterer schwarzer Tag für die Opfer und Angehörigen der Loveparade-Katastrophe.» Die Staatsanwaltschaft wollte sich zunächst nicht zu dem Vorschlag äußern.

Das Gericht führte mehrere Gründe für seinen Vorschlag an. «Für den Fall einer Fortführung wäre mit einer erheblichen Dauer des weiteren Verfahrens zu rechnen.» Es könne wegen des Corona-Verbreitungsrisikos nur eingeschränkt durchgeführt werden. Unter den Beteiligten seien mehrere Angehörige von Risikogruppen. Eine weitere Anordnung von Quarantänen gegen Prozessbeteiligte sei jederzeit möglich.

Das Gericht vermutet, dass bei einer Fortsetzung die Sitzungsdauer begrenzt werden würde. Die für ein Urteil nötige Einführung des Sachverständigen-Gutachtens würde dann zahlreiche zusätzliche Sitzungstage in Anspruch nehmen. Das Gericht betonte, dass die Kammer die Ergebnisse des bereits vorliegenden schriftlichen Gutachtens in ihre Überlegungen einbezogen habe. Der Gutachter habe dem Gericht schriftlich erklärt, dass sich durch die in der Hauptverhandlung erhobenen Beweise keine wesentlichen Änderungen seiner Einschätzungen ergeben hätten.

Auch wäre es erforderlich, mehrere Nebenkläger zu vernehmen und eine Reihe von psychiatrischen Sachverständigen zu hören. Auch hier sieht das Gericht eine «erhebliche Gefährdung aller Verfahrensbeteiligten». Hinzu käme eine starke psychische Belastung für einige Nebenkläger.

In der Mitteilung äußert sich das Gericht auch zu den Tatvorwürfen. Die Kammer halte es für wahrscheinlich, dass den Angeklagten die ihnen vorgeworfene Tat nachgewiesen werden könnte, «wenn es möglich wäre, die Hauptverhandlung ohne zeitliche Beschränkungen fortzusetzen». Dies sei jedoch nicht der Fall. Daher bestehe nur noch eine sehr geringe Wahrscheinlichkeit, den angeklagten Sachverhalt «verurteilungsreif» aufzuklären. Das Gericht verwies in diesem Zusammenhang noch einmal auf den Eintritt der sogenannten absoluten Verjährung der Tatvorwürfe am 27. Juli 2020, zehn Jahre nach dem Tod des 21. Opfers.

Eine etwaige Schuld der Angeklagten dürfte nach allen bisher vorliegenden Erkenntnissen als gering angesehen werden, hieß es weiter. Auch müsse die lange Dauer des Verfahrens und die konstruktive Mitwirkung der Angeklagten berücksichtigt werden. «Unter Würdigung dieser und weiterer Umstände würde sich eine eventuelle Strafe im unteren Bereich des Strafrahmens bewegen.»

Sollten die anderen Verfahrensbeteiligten zustimmen, will die Kammer ihre Erkenntnisse in einem Beschluss zusammenfassen, diesen bei einem zeitlich begrenzten, letzten Hauptverhandlungstermin vortragen und damit das Verfahren beenden. Der nächste Termin ist derzeit auf den 21. April 2020 bestimmt. Ob er stattfinden kann, ist wegen der Pandemie aber noch unklar.

Prozesse / Kriminalität / Loveparade / Duisburg / Nordrhein-Westfalen / Deutschland
07.04.2020 · 17:16 Uhr
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