@1 Eine lebenslange Freiheitsstrafe gibt es nur bei Mord, besonders schwerem Fall von Totschlag, einigen Straftaten bei denen wenigstens leichtfertig der Tod eines anderen Menschen verursacht wurde (sowie einige exotische Delikte wie Hochverrat, die hier keine Rolle spielen).
<link> Daher dürfte die zu erwartende Höchststrafe bei 15 Jahren Haft liegen.
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