Lügde (dpa) - Im Fall des massenhaften Kindesmissbrauchs auf einem Campingplatz in Lügde hat das Landgericht Detmold auch die dritte Anklageschrift erhalten. Das teilte ein Sprecher mit. Das Gericht werde dem 34-jährigen Beschuldigten die Anklage zuleiten und um Stellungnahme bitten. Nach den ...

Kommentare

(3) thrasea · 23. Mai 2019
@1 Eine lebenslange Freiheitsstrafe gibt es nur bei Mord, besonders schwerem Fall von Totschlag, einigen Straftaten bei denen wenigstens leichtfertig der Tod eines anderen Menschen verursacht wurde (sowie einige exotische Delikte wie Hochverrat, die hier keine Rolle spielen). <link> Daher dürfte die zu erwartende Höchststrafe bei 15 Jahren Haft liegen. <link>
 
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