Landgericht kippt Gebühren-Klausel bei Easyjet

Frankfurt/Main (dpa) - Das Landgericht Frankfurt hat eine Vertragsklausel des Billigfliegers Easyjet zu Flughafengebühren gekippt. Die Fluggesellschaft hatte in den Geschäftsbedingungen ausgeschlossen, ihren Kunden Steuern und Gebühren zu erstatten, falls sie von ihrem Beförderungsvertrag zurücktreten. Diese Posten machen einen erheblichen Anteil des Gesamtticketpreises aus und fallen nicht an, wenn der Passagier den Flug gar nicht antritt. Das Gericht wertete die Regelung als unangemessene Benachteiligung der Verbraucher. Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale in Bad Homburg.

Luftverkehr / Verbraucher / Deutschland
04.01.2018 · 14:48 Uhr
[0 Kommentare]
 
USA steht doppelte Zikaden-Invasion bevor
New York (dpa) - Der Frühling beschert den USA dieses Jahr ein ungewöhnliches biologisches […] (03)
"Buy the dip" schlägt das Halten von Bargeld
Der jüngste Rückgang des US-Aktienmarktes von den Rekordhochs des letzten Monats bietet […] (00)
DFL-Krise nach Stopp der Auktion und Streit mit DAZN
Berlin (dpa) - Sportlich feiert die Fußball-Bundesliga wieder Europacup-Erfolge, doch […] (04)
«Acapulco»-Trailer veröffentlicht
Apple TV+ hat den Trailer für die dritte Staffel von Acapulco enthüllt, der weltweit erfolgreichen […] (00)
El nuevo álbum de Katy Perry estará lleno de 'pura alegría y diversión'
(BANG) - El próximo álbum de Katy Perry estará lleno de "pura alegría y diversión". La cantante […] (03)
Ab sofort erhältlich: No Rest for the Wicked im Early Access
Private Division, ein Publishing Label von Take-Two Interactive Software, Inc. (NASDAQ: TTWO), […] (00)
 
 
Suchbegriff

Diese Woche
Letzte Woche
Vorletzte Woche
Top News