Lambrecht will Nachbesserungen bei EU-Regulierung sozialer Medien

Berlin (dts) - Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hält den Digital Services Act der Europäischen Union für ungenügend. Der bisherige Entwurf der Europäischen Kommission für die Regulierung digitaler Plattformen enthalte keine klaren und messbaren Zeitvorgaben für die Löschung offensichtlich strafbarer Inhalte, schreibt die SPD-Politikerin in einem Gastbeitrag für "Zeit-Online". Sie werde sich dafür einsetzen, dass Plattformen solche Inhalte binnen kurzer Frist löschen müssen, so die Ministerin.

Sie fordert außerdem: "Wenn Drohungen oder Diffamierungen nicht gelöscht werden, müssen Betroffene dies einfordern können." Zudem plädiert die Bundesjustizministerin für Maßnahmen zur effektiven Rechtsdurchsetzung - zum Beispiel empfindliche Sanktionen bei Verstößen. Generell bestehe die Notwendigkeit für eine "faire, einheitliche und durchsetzungsstarke europäische Plattformregulierung". Der Vorschlag der Europäischen Kommission werde nun "zügig und intensiv beraten", schreibt Lambrecht. Auch auf öffentlichen Messenger-Kanälen dürfe man nicht zulassen, dass ungebremst strafbare Hasskommentare oder Aufrufe zur Gewalt verbreitet werden, so die Ministerin. "Der bislang in den USA und lange auch in Europa verfolgte Ansatz des Laissez-Faire - der möglichst langen Leine für die mächtigen Internetplattformen - ist krachend gescheitert", schreibt die Sozialdemokratin. Private Unternehmen dürften keinesfalls "nach Gutdünken darüber entscheiden, was im Netz gesagt werden darf und was nicht". Nicht Unternehmensregeln, sondern demokratisch beschlossene Gesetze müssten die Grenzen zwischen Meinungsfreiheit und strafbarer Hetze bestimmen. Der Digital Services Act zielt auf eine europaweite Regulierung von Plattformen ab. Mitte Dezember legte die EU-Kommission einen ersten Entwurfstext vor, das Vorhaben gilt als eines der Leuchtturmprojekte von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen.
Politik / DEU / Internet / Unternehmen / EU
22.01.2021 · 14:36 Uhr
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