
In einem bemerkenswerten Schritt haben die Bundesländer Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein das Bundesverfassungsgericht angerufen, um die Regelungskompetenzen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in der Krankenhausplanung infrage zu stellen. Im Zentrum der Kontroverse steht ...