In einem bemerkenswerten Schritt haben die Bundesländer Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein das Bundesverfassungsgericht angerufen, um die Regelungskompetenzen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in der Krankenhausplanung infrage zu stellen. Im Zentrum der Kontroverse steht ...

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