
Berlin (dts) - Die Länder können Unternehmen von der Erbschaftsteuer befreien, wenn diese wegen der Pandemie die Lohnsumme nicht vorweisen können, an die eigentlich die Verschonung geknüpft ist. Das berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Freitagsausgabe) unter Berufung auf einen ...