Nürnberg, 24.11.2021 (lifePR) - Wer einem anderen als Freundschaftsdienst unentgeltlich zum Beispiel beim Umzug hilft, haftet in der Regel nicht, wenn er dabei versehentlich etwas kaputt macht. Die Rechtsprechung geht hier von einem stillschweigenden Haftungsausschluss aus, sofern der Schaden nicht ...