Berlin (dts) - Die Bundeswehr wird gegen ihren Oberst Georg Klein kein Disziplinarverfahren einleiten. Der Oberst hatte am 4. September 2009 ein Bombardement von zwei Tanklastern im afghanischen Kunduz befehligt. Dabei waren nach offiziellen Angaben 91 Zivilisten ums Leben gekommen, elf wurden ...

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