Künftig Teilzeitarbeit bei Pflege von Angehörigen
Berlin (dpa) - Wer einen Familienangehörigen pflegt, kann künftig mit seinem Arbeitgeber bis zu zwei Jahre lang eine besonderes Modell der Teilzeitarbeit vereinbaren. Das Bundeskabinett beschloss einen von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder vorgelegten Gesetzentwurf - doch ohne den zuvor in Aussicht gestellten Rechtsanspruch auf Pflegeteilzeit. SPD und Sozialverbände kritisierten dies heftig. Nach dem Gesetzentwurf für eine Familienpflegezeit soll die Arbeitszeit für maximal 24 Monate auf bis zu 15 Stunden wöchentlich reduziert werden können.