Berlin (dpa) - Soll die Krankenversicherung ins Grundgesetz? Das fordert ein langjähriger Experte für das deutsche Sozialsystem, der Bundesbeauftragte für die Sozialwahlen, Peter Weiß. Auch die Arbeitslosen-, die Renten- und die Unfallversicherung will Weiß in der Verfassung verankern - genauer ...

Kommentare

(3) Flur · 05. Oktober um 17:55
Der gute Herr Weiß möchte also dass der Arbeitnehmeranteil 70% oder vielleicht sogar mehr beträgt? Dies lese ich aus dem Abschnitt "...in der Verfassung festzuschreiben, dass die Sozialversicherung «unter maßgeblicher Beteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu organisieren ist...) heraus. Das halte ich als "Neo-Liberaler" für ziemlich überzogen, vor allen Dingen in Anbetracht dessen, dass die Sozialabgaben der Bürger bereits jetzt schon horrend hoch sind.
(2) Muschel · 05. Oktober um 09:07
Der Artikel kommt nicht zum Punkt.
(1) Pontius · 05. Oktober um 06:33
«Habe ich die Wahl zwischen geringeren Leistungen, Selbstbehalten, begrenzter Auswahl an Leistungserbringern usw. bei gleichzeitiger Verringerung meiner Beitragslast?» Also will er den Egoismus über den sozialen Zusammenhalt stellen. Immer diese woke Einstellung von sozialer Sicherheit...
 
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