Karlsruhe (dpa) - Am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe steht der Solidaritätszuschlag auf dem Prüfstand. Der Zweite Senat wolle sich mit einer Reihe verfassungsrechtlicher Fragen zu der Ergänzungsabgabe befassen, sagte die Vorsitzende Richterin, Doris König, zu Beginn der mündlichen Verhandlung. ...

Kommentare

(5) KonsulW · 12. November um 20:44
Der Soli wird weiterhin gezahlt werden müssen, weil sonst zu viel Geld im Staatshaushalt fehlt.
(4) Iceman2004_9 · 12. November um 11:56
Eine Prüfung kann ich begrüßen. Mal sehen was rauskommt. Wenn es so ist, das er rechtens für alle ist würde ich ihn auch zahlen.
(3) Pontius · 12. November um 11:04
Ok das Update liefert eine Erklärung: "Der Senat könnte entscheiden, dass der Staat Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag der vergangenen Jahre zurückzahlen muss. Das wären dann seit 2020 um die 65 Milliarden Euro."
(2) Pontius · 12. November um 09:30
@1 Wenn die Einnahmen des Solis im Bundeshaushalt nur rund 10 Mrd betragen? Aber da es ja zusätzliche Steuern auf schon bezahlte Steuern sind - nämlich 5.5%, dann wären 65 Mrd. ja über eine Billiarde an normalen Einnahmen. Also entweder sind da mehrere Jahre gemeint oder aber die Rechnung hat nen Haken.
(1) Philonous · 12. November um 09:00
"In Unternehmen könnte eine Abschaffung des Solidaritätszuschlags für Entlastung sorgen. So könnten Betriebe in Deutschland laut Experten knapp 65 Milliarden Euro einsparen." 65 Mrd, die dann nicht für staatliche Investitionen zur Verfügung stünden...
 
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