Kontroversen um deutsche Rüstungsexporte nach Israel vor Berliner Gericht
Inmitten der anhaltenden Debatte um militärische Lieferungen Deutschlands an Israel beschäftigt sich das Verwaltungsgericht Berlin mit zwei Klagen, die die Rechtmäßigkeit dieser Exporte hinterfragen. Der Gerichtstermin verspricht Spannung, da noch am selben Tag eine Entscheidung der 4. Kammer erwartet wird.
Der erste Fall betrifft einen Berliner Oberarzt und seinen Vater aus Gaza. Diese fordern das Verbot deutscher Waffenlieferungen an Israel, solange dort Kriegsgeschehen anhalten. Sie argumentieren, dass die Exportpraxis Deutschlands völkerrechtliche Verpflichtungen missachtet. Bereits in der Vergangenheit scheiterten ihre Eilanträge zur Unterbindung von Kriegswaffenexporten.
Auch im zweiten Verfahren geht es um Kriegswaffenausfuhren. Vier Palästinenser aus dem Gazastreifen, wobei einer der Beteiligten inzwischen verstorben ist, fordern die Annullierung einer Genehmigung für 3.000 Panzerabwehrwaffen. Sie streben ein Urteil an, das diese Ausfuhr als unrechtmäßig einstuft.
Die Diskussionen um deutsche Waffenexporte erhielten durch den Terrorangriff der Hamas am 7. Oktober 2023 neuen Auftrieb. Die Bundesregierung erhöhte daraufhin die Lieferungen an Israel erheblich. Doch Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) stoppte im August die Ausfuhr von Rüstungsgütern, die im Gaza-Konflikt zum Einsatz kommen könnten. Im September wurden dennoch Rüstungstransfers im Wert von mindestens 2,46 Millionen Euro genehmigt – eine Entscheidung, die durch eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag publik wurde. Dies ist jedoch ein Bruchteil der Genehmigungen, die im selben Jahr an Israel erteilt wurden.

